Weil er die Reifen eines Polizeiautos zerstochen hat, wurde am Montag ein 35-jähriger Wiener im Straflandesgericht wegen schwerer Sachbeschädigung zu vier Monaten unbedingter Haft verurteilt. Der Mann reagierte empört: Die Strafe ist zu hoch! Er meldete unverzüglich Rechtsmittel an.
Er hatte sich am 15. Juli 2003 mit einigen Freunden im Resselpark aufgehalten, als er den geparkten Streifenwagen wahrnahm. I hab ma dacht, stech ma ihnen an Patschn, dass sie was zu tun haben. Mir ist erst nachher kommen, dass das a Bledsinn war, erklärte der Beschuldigte. Er versicherte, Schadensgutmachung leisten zu wollen: Auf alle Fälle! Es war halt a spontane Handlung.
Richterin Patrizia Kobinger hatte dafür kein Verständnis. Bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren erschien ihr das verhängte Strafausmaß angemessen, im Hinblick auf zwölf Vorstrafen – der Großteil Vermögensdelikte – hielt sie eine bedingte Strafnachsicht für unangebracht. Es geht nicht anders. Ein Polizeiauto beschädigen ist gravierender als eine sonstige Beschädigung! Es dient immerhin der öffentlichen Sicherheit, stellte sie fest.
Redaktion: Birgit Stadtthaler