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Wiener soll Killer auf Ex-Frau angesetzt haben: Urteil

Der Wiener wurde heute am Landesgericht für Strafsachen frei gesprochen.
Der Wiener wurde heute am Landesgericht für Strafsachen frei gesprochen. ©APA
Dem Wiener wird vorgeworfen, einen vermeintlichen Killer auf seine Ex-Frau angesetzt zu haben. Die Geschworenen stimmten heute im Landesgericht für Strafsachen über den 19-fach Vorbestraften ab.
Kein Urteil in Prozess um Auftragsmord

Die Abstimmung der acht Geschworenen fiel im dem Prozess um versuchte Bestimmung zum Mord mit 4:4 mit dem knappest möglichen Quorum zugunsten des 19-fach Vorbestraften aus.

Dieser bedankte sich freudestrahlend, anschließend wurde er enthaftet. Urteilsbegründung im eigentlichen Sinne gab es – dem Gesetz entsprechend – keine. Eine solche ist in Schwurgerichtsverfahren nicht vorgesehen. Der Vorsitzende verwies lapidar auf den Wahrspruch der Geschworenen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

“Ja, er ist ein Strolch”

Der Mann hat seit 1965 “Häf’n”-Erfahrung, hauptsächlich wegen Vermögensdelikten. “Ja, er ist ein Strolch”, räumte sein Verteidiger Rudolf Mayer an. Im Hinblick auf seine kriminelle Karriere sei es aber äußerst unwahrscheinlich, dass sich sein Mandant ausgerechnet an einen ehemaligen Polizisten wende, wenn er seine Ex-Frau loswerden wolle.

Genau das soll – folgt man der Anklage – geschehen sein. Der 69-Jährige lernte einen pensionierten Wega-Polizisten kennen, der sich ihm angeblich als Personenschützer anbot. Der Beamte im Ruhestand verschwieg jedoch, dass er weiter als Vertrauensperson (VP) für die Polizei tätig ist. Ihm gegenüber soll der 69-Jährige zuerst von der Entführung, später von der Ermordung seiner Ex fabuliert haben. Ein entsprechendes, eineinviertel Stunden langes Vorgespräch zeichnete der VP auch heimlich mit seinem Mobiltelefon auf. Um den Gesprächspartner zu überzeugen, dass er für das jähe und gewaltsame Ende seiner Ex zu zahlen bereit sei, soll der Angeklagte diesem eine prall gefüllte Brieftasche gezeigt haben.

Wiener hätte alles gespielt

“Ich hab’ das alles gespielt”, versicherte der 69-Jährige dem Schwurgericht (Vorsitz: Andreas Böhm). Der neue Bekannte sei ihm spanisch vorgekommen, er habe daher herausfinden wollen, “ob der gefährlich ist oder gewaltbereit”. Zum Schein habe er ihn deshalb auf seine Ex-Frau angesetzt, mit der er sich in Wahrheit nach wie vor gut verstehe.

Der Verteidiger betonte, dass für die von der Anklage behauptete erwünschte Ermordung keine Voranzahlung ausgemacht wurde. Das spreche gegen ein ernsthaft angedachtes Mordkomplott. Einen Auftragsmord, für den erst im Nachhinein bezahlt werde, “den gibt’s nicht”, bemerkte Mayer.

Der VP hatte dem 69-Jährigen allerdings nach zwei Treffen einen verdeckten Ermittler der Polizei vermittelt, der sich als Killer ausgab. 10.000 Euro soll ihm der Angeklagte in Aussicht gestellt haben – ebenfalls zum Schein, wie der 69-Jährige beteuerte. Er hätte nämlich sofort gespürt, dass der angebliche Killer ein Polizist war. Auf die Frage, wie er darauf gekommen sei, entgegnete er: “Wenn man in einem Schweinestall arbeitet, kriegt man den Geruch einer Sau.” Er habe den wahren Job des Mannes förmlich riechen können.

69-Jähriger wollte Ex-Polizisten testen

Nach drei weiteren Treffen mit dem VP bzw. dem verdeckten Ermittler klickten für den massiv Vorbestraften die Handschellen. Im vergangenen April stand der 69-Jährige in einer ersten Verhandlung vor Geschworenen, die ihn anklagekonform schuldig erkannten. Die drei Berufsrichter setzten das Urteil jedoch wegen Irrtums der Laienrichter aus. Der Verdächtige wurde enthaftet – und die Frau, die er angeblich umbringen lassen wollte, meldete ihn an ihrer Adresse an. Sie begleitete den 69-Jährigen sogar zu einem Treffen mit dem VP und Ex-Polizisten in ein Kaffeehaus, das der Angeklagte initiiert hatte.

Er sei “aus Neugierde” dort hin gegangen, erklärte der pensionierte Polizeibeamte als Zeuge dem Gericht. Er bestätigte auch die Angaben des Angeklagten, der zuvor berichtet hatte, der Ex-Polizist hätte bei dem Treffen gesagt, er habe während des Ermittlungsverfahrens befürchtet, er könne seine Pension als Wega-Beamter verlieren.

Die Zeugenaussage des Mannes irritierte insoweit, als er sich an die Inhalte der Gespräche mit dem Angeklagten nicht mehr erinnern konnte. “Ich kann nicht mehr verifizieren, was wann gesprochen wurde”, gab er zu Protokoll. Es sei “schwierig für mich. Ich muss mich auf das beziehen, was im Akt steht.” Auf die Frage, ob eine Anzahlung für den Auftragsmord vereinbart wurde, erwiderte der Zeuge ausweichend: “Bei der ersten Verhandlung wurde schon alles durchbesprochen.”

(APA/red)

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