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Wiener Seelsorger nach Missbrauch von 15-Jährigem verurteilt

Ein Seelsorger wurde nach sexuellen Übergriffen verurteilt
Ein Seelsorger wurde nach sexuellen Übergriffen verurteilt ©APA (Sujet)
Am Donnerstag wurde ein Theologe in Wien wegen Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte sich bei vertraulichen Gesprächen mit einem 15-Jährigen an diesem sexuell vergangen.

Der Jugendliche suchte nach dem Tod seines Neffen den Seelsorger im Zuge einer Trauerbegleitung auf.

Mehrere sexuelle Übergriffe des Theologen

Bei der Aufarbeitung kam es zu zwei Gesprächen in der elterlichen Wohnung des Schülers und in einer Kapelle, die der Theologe zu sexuellen Übergriffen nutzte. Der Bursche hatte den Freien Theologen, der für Hochzeiten, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauerbegleitungen gebucht werden kann, Ende Oktober 2015 angezeigt. Er berichtete der Polizei, der Seelsorger habe ihm im vorangegangenen Jahr zunächst Fotos von nackten Männern gezeigt und ihn später zwei Mal im Genitalbereich gepackt. Der Schüler meldete die Übergriffe erst deshalb recht spät, weil ihm seine Mutter, der er sich zunächst anvertraut hatte, nicht glaubte.

Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück

Der Angeklagte bezeichnete die Vorwürfe als “erfunden”. Der Bursch sei “nicht erwachsen” und deshalb unglaubwürdig, “weil er einer der wenigen Menschen ist, die nur mit eigenen Problemen beschäftigt sind”, wie er der Richterin Sonja Höpler-Salat darlegte. Er sei dem 15-Jährigen niemals zu nahe gekommen: “Es ist für mich nicht möglich, einen Übergriff auf einen Menschen zu machen, den man fast nicht kennt. Noch dazu, wo er mich persönlich als Mensch überhaupt nicht interessiert hat.” Auf die Frage, wie er sich die Anschuldigungen erkläre, erwiderte der Theologe: “Entweder wollte er sich wichtig machen oder es ist ein Racheakt, weil ich einen Einfluss auf seine Mutter gehabt habe.”

Freundschaft zwischen Seelsorger und Mutter des Betroffenen

Diese dürfte den plötzlichen Tod ihres geliebten Enkels nicht verkraftet haben und beim Seelsorger eine über das übliche Ausmaß hinausreichende Hilfestellung gesucht haben. Dieser räumte in der Verhandlung ein, es habe sich allmählich eine Freundschaft entwickelt, zumal die Ehe der Frau nicht sehr glücklich verlief. Die 41-Jährige und ihr Beistand schrieben sich täglich über Facebook oder WhatsApp und gingen Händchen haltend spazieren. Sie chauffierte ihn überdies regelmäßig zu Terminen. “Wenn man das durchliest, glaubt man, sie haben eine Beziehung gehabt. Das ist wie zwischen zwei Partnern, die kommunizieren”, befand die Richterin in Bezug auf die Korrespondenz. “Sie hat sich an mich angehängt”, antwortete der Angeklagte. Er habe sich “langsam aus dieser Umklammerung zurückziehen wollen”. Sie habe “erwartet, dass ich auf Abruf bereit stehe. Eine Exklusivseelsorge ist nicht immer möglich”. Ungeachtet der vorangegangenen Unschuldsbeteuerungen war der Mann am Ende mit der über ihn verhängten Bewährungsstrafe einverstanden. Die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

(Schluss) sso/af

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