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Wiener Security-Firma hat schwer vorbestraften Räuber beschäftigt

Eine Security-Firma in Wien hatte einen Vorbestraften eingestellt.
Eine Security-Firma in Wien hatte einen Vorbestraften eingestellt. ©dpa
Laut Angaben des Gerichts ist eine Wiener Security-Firma "massiv fahrlässig" bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter vorgegangen: Sie hatte einen schwer vorbestraften Räuber eingestellt und somit laut Richterin Nicole Baczak ein Verbrechen "massiv begünstigt".

In der Firma war ein 20-Jähriger als Wachorgan beschäftigt, der am 7. Juli 2012 gemeinsam mit einem Mittäter einen 16-Jährigen in einem Lüftungsraum in der Tiefgarage der Lugner City regelrecht gefoltert hatte. Der 20-Jährige trug zu diesem Zeitpunkt die Uniform des betreffenden Sicherheitsunternehmens – er war seit Jänner 2012 ausgerechnet als Security-Mitarbeiter in der Lugner City tätig.

Security-Mitarbeiter beraubten Jugendlichen

Die beiden Männer hatten den Jugendlichen in das fensterlose Kammerl, das dem Wachpersonal als Aufenthaltsraum dient, gebracht und diesem dort 150 Euro abgepresst, indem sie ihn mit einem Elektroschocker und einem Schlagstock bedrohten. Die Täter zückten auch ein Messer und richteten die Klinge gegen den rechten Zeigefinger des Burschen. Wenn er nicht zahle, würden sie ihm den Finger abschneiden, machten sie dem 16-Jährigen unmissverständlich klar. Die beiden Männer sind deswegen bereits rechtskräftig zu mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Security-Mitarbeiter fasste zwei Jahre aus. Insgesamt muss er allerdings 47 Monate absitzen, da zusätzlich eine offene bedingte Freiheitsstrafe widerrufen wurde.

Vorbestrafter Räuber wurde engagiert

Dass es sich bei dem Mann nämlich um einen schwer vorbestraften Räuber handelte, war der Sicherheitsfirma entgangen. Sie hatte es schlicht und einfach verabsäumt, ein Leumundszeugnis einzuholen, ehe sie ihn einstellte. Der Rechtsvertreter des mittlerweile 18 Jahre alten erpressten Burschen, Helmut Graupner, appellierte daher mit Nachdruck an den Schöffensenat, gegen die betreffende Firma auf Basis des VbVG eine Geldbuße zu verhängen. “Er hätte niemals in der Lugner City als Security arbeiten dürfen. Dieses Unterlassen hat diese Tat massiv erleichtert”, warf Graupner den beiden Geschäftsführern des Unternehmens mit insgesamt 29 Beschäftigten vor, die auf der Anklagebank Platz nehmen mussten.

20-Jähriger mit 14 zum ersten Mal im Gefängnis

Die Firma hatten mit dem Mann ein Wachorgan angestellt, der mit 14 das erste Mal wegen Raubes im Gefängnis saß. Im Dezember 2010 war er aus einer zweiten, diesmal mehrjährigen Haftstrafe auf Bewährung vorzeitig entlassen worden. Er sei danach “als Türsteher in die Branche reinkommen”, erzählte der 20-Jährige als Zeuge. Mehrere Unternehmen hätten ihn in weiterer Folge ungeachtet seines Vorlebens als Sicherheitskraft beschäftigt. In die Firma, die unter anderem für die Lugner City den Sicherheitsdienst abwickelt, hätte ihn ein guter Freund vermittelt: “Er hat gemeint, sie würden wen benötigen und ich würd’ gut reinpassen.”

Als sich die Vorsitzende näher für diesen Freund interessierte, beschied ihr der Zeuge: “Der ist selber gesessen. Vier Jahre wegen Bankraub.”

Firma als nicht zuverlässig eingestuft

Wie sich während des Verfahrens herausstellte, dürfte es das gegenständliche Sicherheitsunternehmen grundsätzlich für nicht nötig befunden haben, den Leumund angehender Mitarbeiter zu überprüfen. Die Wiener Wirtschaftskammer hatte sogar einen Antrag auf Entzug der Gewerbeberechtigung eingebracht, weil die Firma regelmäßig Vorbestrafte beschäftigt und die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter nicht abgeklärt haben soll. Sieben Anzeigen gegen die Firma lägen vor, die zu Preisen arbeite, “die wirtschaftlich nicht vertretbar sind”, wie der für das Sicherheitswesen zuständige Kammer-Vertreter im Zeugenstand deponierte. Ihm sei unverständlich, weshalb die Lugner City ausgerechnet diesen Betrieb mit der Überwachung und Sicherheitsmaßnahmen betraue, “der monatelang wen beschäftigt, obwohl er von der Behörde als nicht zuverlässig eingestuft ist.”

Hälfte der Mitarbeiter war vorbestraft

Zum Zeitpunkt der Erpressung des 16-Jährigen waren sechs fixe Security-Mitarbeiter für die Lugner City abgestellt. Von keinem einzigen war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt worden. Die Hälfte war vorbestraft. Die Richterin zeigte sich geschockt. “Es kann ja nicht sein, dass in der Lugner City lauter Vorbestrafte rumrennen. Ein massiv Vorbestrafter muss mich bewachen! Na danke. Sie machen den Bock zum Gärtner”, warf sie den Geschäftsführern an den Kopf.

Der Ex-Security, der den 16-Jährigen malträtiert hatte, ist übrigens wieder Freigänger. Er sei als Hausarbeiter im Justizministerium beschäftigt, verriet er am Ende seiner Einvernahme dem Senat.

Bußgeld für Security-Firma

Die zwei Geschäftsführer akzeptierten die über sie verhängte Buße, die sich am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bemaß. Dem letzten Jahresabschluss zufolge lag der bei rund 15.000 Euro. Zudem erklärten sie sich bereit, dem Jugendlichen 2.500 Euro an Wiedergutmachung zu leisten, der sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hatte.

Der Staatsanwalt gab zu dem Urteil keine Erklärung ab. Er hatte in seinem Schlussplädoyer vom Gericht verlangt, dieses möge “ein Zeichen setzen, dass mehr Sauberkeit in diese Branche kommt.” Ursprünglich hatte es die Anklagebehörde allerdings abgelehnt, nach dem VbVG gegen die Firma vorzugehen. Das Verfahren war zunächst eingestellt worden. Rechtsanwalt Graupner ließ aber nicht locker, brachte einen Fortführungsantrag ein und bekam diesen bewilligt. Der Staatsanwaltschaft wurde aufgetragen, das Verfahren fortzusetzen. (APA)

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