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Wiener schlug Freundin zum Pflegefall

&copy APA Symbolfoto
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Vier Jahre Haft für einen Wiener, der seine Freundin zum Pflegefall schlug - der 42-Jähriger rastete laut Anklage wegen Eifersucht völlig aus - die junge Frau ist nach dem Gewaltexzess halbseitig gelähmt.

Als die Polizei in der Nacht zum 23. Dezember 2003 in die Wohnung eines Werbefachmanns in Wien-Döbling gerufen wurde, waren schon im Vorraum Blutlachen zu sehen. An den Wänden fanden sich bis in eineinhalb Meter Höhe Blutspritzer. Im Badezimmer lag die lebensgefährlich verletzte Freundin des Mannes. „Es war reiner Zufall, dass sie nicht gestorben ist. So eine exzeptionelle Gewaltanwendung habe ich noch nie erlebt. In der Wohnung hat es ausgesehen wie auf einem Schlachthof“, sagte Staatsanwältin Karin Bauer am Dienstag im Straflandesgericht.

Vier Jahre Haft

Dort wurde der 47-jährige Mann wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt. Außerdem sprach der Schöffensenat der 28 Jahre alten Frau zu Lasten des Angeklagten weitere 20.000 Euro zu, nachdem er ihr bereits 5.000 Euro zukommen hatte lassen.

Opfer muss rund um die Uhr betreut werden

Das Opfer ist seit der Nacht ein Pflegefall und muss von ihren Eltern praktisch rund um die Uhr betreut werden. Der Mann hatte sie laut Anklage in einem Eifersuchtsanfall gewürgt, ihren Kopf mit Faust und Füßen geschlagen und getreten. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten löste das intensive Drosseln einen Schlaganfall aus. Die 28-Jährige ist in Folge dessen halbseitig gelähmt, kann kaum mehr sprechen und weder Lesen noch Schreiben.

Situation “außer Kontrolle” geraten

Der Anwalt und sein Mandant versuchten den Gewaltexzess zu erklären. „Ich habe sie wirklich nicht absichtlich so schwer verletzen wollen“, beteuerte der Werbefachmann. Die Situation sei außer Kontrolle geraten. Er habe damals reichlich Alkohol und Kokain intus gehabt. „Ich bete seit zwei Jahren für sie, dass sie wieder gesund wird“, meinte der Mann. „Da würden Sie heilig gesprochen werden, wenn das passiert“, antwortete Richter Wolfrid Kirschner unter Verweis auf die düsteren ärztlichen Atteste.

Eifersucht als Motiv

Der Anklagebehörde zufolge waren keineswegs ungewöhnliche sexuelle Bedürfnisse, sondern schlicht Eifersucht ausschlaggebend für das brutale Vorgehen. Der Mann habe seine jüngere Freundin gegen 2.00 Uhr unangemeldet an ihrem Arbeitsplatz aufgesucht und dabei beobachtet, wie sie mit einem Gast auf einem Zimmer verschwand. Auf dem Heimweg soll er ihr dann Vorhaltungen gemacht haben, ihretwegen seine Ehefrau und seine Kinder verlassen zu haben. In der Wohnung schlug der Ärger über ihre scheinbare Untreue in einen „Blutrausch“ um, wie sich die Staatsanwältin ausdrückte.

Nach der Urteilsverkündung erkundigte sich der 42-Jährige beim Gericht, ob er unter Anrechnung der in der U-Haft abgesessenen Zeit im Zuge der Weihnachtsamnestie nicht vorzeitig bedingt entlassen werden könne. Seine Ehefrau, die ihm offenbar verziehen hat – sie war im Verhandlungssaal anwesend -, erwarte ihr drittes Kind. „Weihnachten 2006 können Sie vielleicht bei Ihrer Familie verbringen“, beschied ihm der Richter.

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