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Wiener sah rot: Prozess um versuchten Mord

©SXC
Die vier männlichen Begleiter, die sich eine 50-jährige Wienerin vorsorglich mitnahm, als sie nach der Scheidung ihre vorerst beim Ex-Mann verbliebenen Sachen aus der einst ehelichen Wohnung abholen wollte, nützten ihr nichts.

Der 53-Jährige, unter dessen Gewalttätigkeiten sie jahrelang gelitten hatte, rastete aus, als sie ihre Sachen packte. Unter wüsten, ordinären Beschimpfungen stach er der Hausbesorgerin ein Messer in Hals und Brust – weil er sich “provoziert” fühlte, wie er am Montag im Straflandesgericht darlegte.

Der Prozess um den versuchten Mord muss allerdings wiederholt werden. Die drei Berufsrichterinnen setzten den Wahrspruch der Geschworenen wegen Irrtums aus, nachdem diese den inkriminierten Mordversuch verneint und auf Körperverletzung erkannt hatten. Der Akt wandert nun zwecks Überprüfung zum Obersten Gerichtshof (OGH). Danach wird das Verfahren mit anderen Geschworenen und Berufsrichtern neu aufgerollt. Der Angeklagte bleibt bis dahin in U-Haft.

Der 53-Jährige hatte auf der Anklagebank seiner Ex-Frau den Vorwurf gemacht, sich telefonisch nicht angekündigt zu haben, sondern unangemeldet vorbeigekommen zu sein. Das habe ihn “sehr gewurmt”, zumal er die Frau “geliebt” habe: “Aber i komm’ mit solchen Aktionen net klar.” Er habe daher “diesen Aktionen ein Ende setzen wollen” und folglich zum Messer gegriffen.

“I bin a aggressiver Mensch. Das sieht ma in den Akt’n”, tönte der 53-Jährige, der in der Tat 21 Vorstrafen auf dem Konto hat. Unter Alkoholeinfluss werde er “noch narrischer”, gab er zu Protokoll.

1,89 Promille hatte er am 21. Juli 2008 im Blut, als er zunächst einen Begleiter der Frau attackierte. Der beabsichtigte Bauchstich ging daneben, weil der 41-Jährige noch ausweichen konnte und so nur am Unterarm getroffen wurde.

Anschließend griff der Bewaffnete seine Ex-Frau an, die schreiend zu Sturz kam. Nach zwei wuchtigen Stichen gelang es dem verletzten “Beschützer” der Frau – die drei anderen waren längst geflüchtet -, dem 53-Jährigen das Messer zu entwinden und diesen mit einem Schlag mit einem Aschenbecher soweit außer Gefecht zu setzen, dass auch die schwer verletzte Frau entkommen konnte.

Die Staatsanwältin sprach nun von versuchtem Mord, was der Angeklagte nicht gelten ließ. “Wenn i töten hätt’ woll’n, dann geb’s heit zwa Tote, das kennan’S ma glaub’n”, bemerkte er. Und er ersuchte um Verständnis, dass er der 50-Jährigen “einen Denkzettel” verpassen wollte: Seine Ex habe einen anderen Mann gefunden, und wenn er sie anrief, habe ab und zu dieser abgehoben. “Wenn Sie wen lieben, das tut sehr weh, wenn sie dann no in die offenen Wunden reinstreuen tut”, gab der Angeklagte den Geschworenen zu bedenken.

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