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Wiener Ärztekammer mit Gutachten gegen Honorardeckel

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Die Wiener Ärztekammer wendet sich in Sachen Krankenkassen-Finanzierung gegen Bestrebungen, die Honorarsumme für die Ärzte zu limitieren. Vizepräsident Johannes Steinhart hält dies für rechtswidrig.

Ein entsprechendes Gutachten des Arbeits- und Sozialrechtlers Walter Schrammel hat er nun an Rechnungshofpräsident Josef Moser versandt. Auch die Spitzen der Bundespolitik werden von der Kammer damit versorgt.

Schrammel komme zu dem Ergebnis, “dass Honorarsummenbegrenzungen in Gesamtverträgen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten keinen Bestand haben können, mit anderen Worten rechtswidrig sind”, so Steinhart an den RH-Präsidenten. Deckelungen sind demnach nur dort zulässig, wo der Arzt sein Angebotsverhalten auch steuern kann, nicht aber dann, wenn er aus medizinischen Gründen zu einer Leistung verpflichtet ist. “Honorarleistungen mit gleichzeitiger unbeschränkter Arbeitspflicht können keinen Bestand haben”, heißt es in dem Gutachten.

Bereits vor zwei Wochen hatte Kammerpräsident Walter Dorner anlässlich der Präsentation des RH-Berichts zu den Gebietskrankenkassen in Wien und Oberösterreich heftige Kritik geübt. Die empfohlenen Honorarsummenbegrenzungen seien nichts anderes seien als “beinharte Rationalisierungen am Rücken der Patienten”. Steinhart schließt sich dem in seinem Brief an Moser an: “Nun haben wir die nicht nur für mich einmalige Situation, dass der Präsident des Rechnungshofes schlicht Rechtswidriges zur Sanierung der Gebietskrankenkassen empfiehlt.”

Es wären sogar Schadenersatzansprüche von Ärzten gegen die Vertragspartner möglich, so Steinhart. Das vom RH in der Tageszeitung “Der Standard” geäußerte Argument, dass laut ASVG die Gesamtverträge eine Begrenzung der Ausgaben für die vertragsärztliche Tätigkeit beinhalten könnten, lässt er nicht gelten. Dies lasse außer Acht, dass dies nur mit einer Einschränkung der ärztlichen Leistung und damit mit Nachteilen für die Patienten verbunden sei.

“Ich habe mir jedenfalls vorgenommen, einer Deckelung der Honorierung ärztlicher Leistungen in Wien bei den Honorarverhandlungen nicht mehr zuzustimmen”, so Steinhart. Vergleiche mit der “unrechtmäßigen Gebarung der Oberösterreichische Gebietskrankenkasse” würden zwangsläufig ins Leere gehen.

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