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Wiener Richter wollen, dass Wertgrenzennovelle verschoben wird

Wiener Richter appellieren für eine Verschiebung der Wertgrenzennovelle.
Wiener Richter appellieren für eine Verschiebung der Wertgrenzennovelle. ©APA
Am 1. Jänner tritt die Wertgrenzennovelle in Kraft. Wiener Richter appellierten am Montag, diese zu verschieben, da es sonst zu einer erheblichen Mehrbelastung der Bezirksgerichte kommen würde. Denn auch das neue Familienrecht tritt Anfang 2013 in Kraft. Selbst die vorgesehene Personalaufstockung könnte diese nicht abfangen.

Die Wertgrenzennovelle ist Teil des Sparpakets 2012. Um Belastungsunterschiede auszugleichen, werden stufenweise von 2013 bis 2016 Kompetenzen von den Landes- zu den Bezirksgerichten verschoben. In der ersten Stufe werden ab 1. Jänner 2013 die Bezirksgerichte nicht mehr nur für Zivilrechtssachen bis 10.000 Euro, sondern bis 15.000 Euro Streitwert zuständig sein. 2015 soll auf 20.000, 2016 auf 25.000 Euro erweitert werden. Schon die erste Stufe bringt den BG wesentlich mehr Arbeit: Am Zivil-Landesgericht Wien machte sie laut Perschinka 2012 28 Prozent des Anfalles aus – für die Bezirksgerichte seien das 1.335 Akten mehr.

Neues Familienrecht tritt in Kraft

Als dies beschlossen wurde, war aber noch nicht abzusehen, dass mit 1. Februar 2013 das neue Familienrecht in Kraft tritt. Auch dieses beschert den Bezirksgerichten erheblich mehr Arbeit – mit der neuen Obsorgeregelung, wo zunächst vorläufig und erst nach sechs Monaten Testphase endgültig entschieden wird, dem neuen Obsorge-Antragsrecht für unverheiratete Väter oder den ausgebauten Kontaktregelungen, erläuterte Waltraud Berger, die Mediensprecherin des ZRS Wien.

Berger begrüßt die Novelle – abgesehen von der Testphase – zwar prinzipiell. Das Kindeswohl werde stärker betont, das wäre “eine gute Sache, wenn’s funktioniert”. Das bezweifelt sie aber. Denn die Kapazitäten würden nicht ausreichen, “die Verfahren werden lange dauern – und die hohen Erwartungen der Bevölkerung, die geweckt werden, enttäuscht”. Es gebe nicht genügend Richter, Kanzleipersonal und zu wenig Mittel für die nun gesetzlich verankerte Familiengerichtshilfe.

Gerichte leiden an Personalknappheit

Die Gerichte leiden ohnehin an chronischer Personalknappheit – und mit den beiden Änderungen “gehen alle davon aus, dass es viel zu wenige Richter sein werden”, sagte Harald Wagner, der Obmann der Sektion Wien der Richtervereinigung. Zwar werden 20 der von Justizministerin Beatrix Karl (V) ausverhandelten Aufstockung um 90 Planposten österreichweit für das Familienrecht eingesetzt. Aber das werde – wenn Wertgrenzennovelle und Familienrecht fast gemeinsam in Kraft treten – immer noch viel zu wenig sein, forderte Wagner eine weitere Aufstockung.

Da aber nicht sofort genügend ausgebildete Richter, Sozialarbeiter oder Psychologen (für die Familiengerichtshilfe) verfügbar sind, wäre es sinnvoll, die Wertgrenzennovelle zu verschieben – und damit die Bezirksgerichte etwas zu entlasten. Dies wäre leicht machbar, zumal – so Perschinka – dafür keine großen Vorbereitungen nötig sind. Schwierig wäre es hingegen laut Berger, die Familienrechtsreform – die im Dezember vom Nationalrat beschlossen wird – später in Kraft treten zu lassen. Denn die Obsorge-Regelung für unverheiratete Väter muss rasch repariert werden, der Verfassungsgerichtshof hat sie mit 31. Jänner 2013 aufgehoben. (APA)

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