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Wiener Polizist soll keine Waffen verkauft haben

Dieses Waffenarsenal wurde bei einem ehemaligen Wiener Polizisten in Bayern gefunden.
Dieses Waffenarsenal wurde bei einem ehemaligen Wiener Polizisten in Bayern gefunden. ©dpa/ Polizei
Der ehemalige Wiener Polizist, bei dem ein riesiges Waffenarsenal gefunden wurde, soll keine Waffen verkauft haben. Somit handelt es sich lediglich um einen Fall von illegalem Waffenbesitz, den die bayrische Polizei als "sicher nicht ungewöhnlich" bezeichnet.
Wiener Polizist mit Waffenarsenal erwischt

Im Fall des ehemaligen Wiener Polizisten, der Anfang Mai im bayerischen Landkreis Forchheim wegen illegalen Waffenbesitzes festgenommen worden war, haben die bisherigen Ermittlungen keinen Hinweis ergeben, dass der Beschuldigte damit gehandelt habe. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Bardo Backert von der Staatsanwaltschaft Bamberg am Donnerstag zur APA. Allein illegaler Waffenbesitz stellt aber einen Verbrechenstatbestand dar und ist dadurch mit mindestens einem Jahr Haft bedroht.

Polizei greift bei illegalem Waffenbesitz durch

Der 47-Jährige, der nach seiner Tätigkeit bei der Wiener Polizei im Innenministerium als Strahlenschutzexperte im Bereich des Zivilschutzes tätig war, ließ sich nach Angaben von Ressortsprecher Karl-Heinz Grundböck im Jahr 2009 karenzieren. Bei den in seiner Wohnung in Bayern sichergestellten Waffen handelt es sich unter anderem um Handfeuerwaffen, Maschinenpistolen und Pumpguns – insgesamt fast 20 Stück. Die Waffen würden nun im einzelnen kriminaltechnisch auf allenfalls daran vorgenommene Veränderungen untersucht, sagte Oberstaatsanwalt Backert. Darüber hinaus soll eruiert werden, ob damit Straftaten begangen worden sind. Der Beschuldigte ist wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. “Der Fall ist sicher nicht außergewöhnlich. Aber bei illegalem Waffenbesitz greifen wir durch”, sagte Backert.

Festgenommen wurde ein ehemaliger Polizist in Karenz

Da der 47-Jährige als karenzierter Beamter zum Personal des Innenministeriums zählt, ist ihm für den Fall, dass sich der Verdacht einer Straftat bestätigt, ein Disziplinarverfahren sicher. Ein Beamter kann sich, wie Grundböck im Gespräch mit der APA erläuterte, für maximal zehn Jahre karenzieren lassen. Das bedeutet, dass er unter Entfall der Bezüge beurlaubt ist. Mit der Karenzierung ist ein Rückkehrrecht verbunden. Dass sich der Strahlenschutzexperte 2009 zu diesem Schritt entschloss, lag offenbar an einem Angebot einer internationalen Organisation, für sie zu arbeiten. (APA)

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