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Wiener Polizist in NÖ überfahren: Strafantrag zurückgewiesen

Landesgericht Wiener Neustadt ortete Verdachtslage in Richtung Mord.
Landesgericht Wiener Neustadt ortete Verdachtslage in Richtung Mord. ©APA/THOMAS LENGER
Im Fall einer Frau, die im August 2019 auf einem Campingplatz in Waidmannsfeld (Bezirk Wiener Neustadt) ihren bei der Polizei tätigen Ehemann mit einem Auto überfahren haben soll, hat das Landesgericht Wiener Neustadt den Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung zurückgewiesen.

Die "Verdachtslage wegen eines Mordes" sei für die zuständige Richterin "dringender gewesen", sagte Sprecherin Birgit Borns am Samstag. Am Zug ist nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien.

Polizist wurde leblos auf Campingplatz aufgefunden

Über die neuen Entwicklungen in dem Langzeitfall hat zuerst der "Kurier" (Samstagsausgabe) berichtet. Der 54-jährige Polizist war am Abend des 13. August 2019 leblos auf einem Campingplatz in Neusiedl bei Pernitz in der Gemeinde Waidmannsfeld entdeckt worden. Der Wiener war laut Obduktion an einer Lungenquetschung gestorben.

Das Ermittlungsverfahren drehte sich hauptsächlich um die Frage, ob ein Fahrlässigkeits- oder Vorsatzdelikt vorliegt. Die zum Tatzeitpunkt 56-Jährige soll den Pkw nach einem Streit mit ihrem Mann im alkoholisierten Zustand in Betrieb genommen haben. Die Beschuldigte sprach in einer Befragung davon, dass sie "das Überrollen eines Widerstandes gespürt" habe.

Zur Klärung der Umstände gab die Staatsanwaltschaft mehrere Gutachten in Auftrag. Eingeholt wurden u.a. Expertisen des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk sowie von einem Verkehrssachverständigen.

Mann könnte von hinten als auch von vorne überfahren worden sein

Die Resultate ließen einiges an Deutungsspielraum übrig. Laut "Kurier" könnte der Mann sowohl von hinten als auch von vorne überfahren worden sein. Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass der 54-Jährige im Zuge eines Wendemanövers seiner Ehefrau in der Dunkelheit übersehen wurde. Die Beschuldigte hatte knapp ein Promille Alkohol intus.

Während die Anklagebehörde keinen Tötungsvorsatz ortete, sah die Richterin den Fall besser bei einem Geschworenengericht aufgehoben. Nachdem die Staatsanwaltschaft gegen die Zurückweisung des Strafantrags Beschwerde eingelegt hat, muss nun das OLG über die Art der Anklage entscheiden.

(APA/Red)

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