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Wiener Polizist erschoss Verwirrten: Freispruch

Der Freispruch für jenen Polizisten, der am 31. August 2002 in der Wiener Innenstadt im Zuge einer Amtshandlung einen mit zwei Mineralwasserflaschen „bewaffneten“ Mann erschossen hat, ist rechtskräftig.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Mittwoch die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt, die von Notwehr ausgegangen war. Die dagegen eingebrachten Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft wurden verworfen.

Der 29-jährige Binali I., der nach Darstellung seiner Angehörigen unter zeitweisen schizophrenen Schüben und teilweisem Realitätsverlust litt, hatte ohne Erfolg die Betreiberin eines Modegeschäfts zu überfallen und einer Passantin die Handtasche zu entreißen versucht. Als ihn die Polizei im Bereich der Wollzeile/Stubenbastei stellte, soll er „in Kampfstellung“ gegangen sein.

Nachdem er eine Flasche auf einem Funkstreifenwagen zertrümmert hatte und mit der zweiten auf die Beamten losstürmte, feuerte ein Beamter eine so genannte Doublette (zwei Schüsse hintereinander, Anm.) ab. Binali I. wurde aus geringer Entfernung im Schulter und Brustbereich getroffen und erlag wenig später seinen Verletzungen. Der Schütze wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht gestellt.

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