Das Landesgericht Wien erkannte im Dezember 2024 nach jahrelangen Ermittlungen und einem unabhängigen Gutachten die übermalte Farbfotografie als Fälschung.
Das Werk war bereits Anfang 2023 zur Versteigerung eingereicht worden. Doch der Künstler Arnulf Rainer selbst wurde auf das Objekt aufmerksam und informierte die Behörden über die Fälschung. Daraufhin leitete das Landeskriminalamt Wien umfangreiche Ermittlungen ein und stellte das Werk zunächst sicher.

Gerichtlicher Schlussstrich: Werk darf nicht mehr als Original gehandelt werden
Die Untersuchungen zur Provenienz ergaben, dass der Verkäufer das Werk gutgläubig erworben hatte. Der ermittelte mutmaßliche Fälscher wiederum konnte nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, da die Tat bereits verjährt war. Beide Strafverfahren wurden daher von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt.
Dank der Beharrlichkeit der Ermittler und eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wurde das Werk im Dezember 2024 gerichtlich als Fälschung anerkannt und eingezogen. Eine zukünftige Veräußerung als Werk Rainers ist damit ausgeschlossen. Es ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen Kunstfälschung auf dem österreichischen Kunstmarkt.
(Red)