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Wiener Orthopäde soll Frauen vaginal penetriert haben: Prozess

Der Prozess wurde vertagt.
Der Prozess wurde vertagt. ©APA (Sujet)
Ein Orthopäde, der osteopathische Therapien anbietet und dabei auch intravaginale Untersuchungen und Behandlungen durchführt, muss sich in Wien vor Gericht verantworten. Drei Frauen fühlten sich nicht richtig aufgeklärt und erstatteten Anzeige.

Um eine in der Osteopathie angewandte Behandlungstechnik ist es am Dienstag bei einem Prozess am Wiener Landesgericht gegangen. Angeklagt war ein Orthopäde, der auch osteopathische Therapien angeboten hat. Dabei wandte er auch intraorale, intrarektale und auch intravaginale Untersuchungen und Behandlungen an. Drei Frauen fühlten sich über diese Methode nicht richtig aufgeklärt und waren wegen der plötzlichen Penetration der Vagina "völlig perplex" und erstatteten Anzeige.

Prozess in Wien um bei Osteopathie-Behandlung angewandte Technik

Die drei betroffenen Frauen wandten sich 2019 unabhängig voneinander an die Polizei bzw. Patientenanwaltschaft. Eine sei über den "überraschenden Griff" völlig schockiert gewesen, berichtete die Frau, die selbst Allgemeinmedizinerin ist, später bei ihrer Einvernahme. Diese Therapiemethode sei unangekündigt, ohne Erklärung, ohne Zustimmung, ohne Handschuhe und Gleitmittel geschehen. Dem widersprach der Mediziner, der sich vor Gericht des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nicht schuldig bekannte. Er habe "nach bestem Wissen und Gewissen und nach allen medizinischen Vorsätzen" die Patientinnen aufklärt.

Bei dem sogenannten Vaginal-Touche handelt es sich um eine spezifische, intravaginale Therapieform, die in Österreich gelehrt wird und anerkannt ist. Dabei werden laut dem Mediziner Druckpunkte beeinflusst, um Verspannungen zu lösen. "Was hätten Sie gemacht, wenn jemand so etwas nicht will", fragte Richterin Petra Poschalko. "Dann gehe ich zurück und mache rein schulmedizinisch weiter", sagte der angeklagte Mediziner. Doch oft würden Patientinnen und Patienten zu ihm kommen, wenn "konservativ alles ausgeschöpft" ist. Der Arzt wurde immer wieder auch von Kollegen in der Branche weiterempfohlen.

Arzt weist Vorwürfe zurück

Kein einziger Patient hätte gesagt, dass etwas nicht in Ordnung sei. "Nach den Nachgesprächen sind wir stimmig auseinandergegangen", sagte der 50-Jährige. Gerade bei der Allgemeinmedizinerin sei er sich "ganz sicher", das Einverständnis geholt zu haben, "weil sie eine Kollegin ist". Auch die zweite betroffene Frau habe er über die intravaginale Behandlung aufgeklärt. Es wären ja noch weitere Therapietermine geplant gewesen. Die dritte Frau habe er dahingehend nicht behandelt. Dass er sie 30 Mal ohne ihre Einwilligung vaginal penetriert haben soll, wie in der Anklage steht, kommentierte der Arzt mit: "Das stimmt absolut nicht." Es wäre ihm nach den erfolgreichen Abschlussgesprächen "nicht im Traum eingefallen, dass da was sein kann".

Der Arzt gab zu, dass er damals noch keine schriftliche Einwilligung zum Vorlegen hatte. "Ich habe eine im Internet runtergeladen, aber die war so schlecht, dass ich mich nicht getraut habe, sie vorzulegen". Jetzt habe er einen Revers, der zwölf Seiten umfasse. Ein Gutachter, der den Prozess mitverfolgte, merkte an, dass der Arzt "alles richtig gemacht und durchgeführt" habe. Eine Patientin klagte nach der Behandlung über Schmerzen und Blutungen im Vaginalbereich, im Spital wurde ein Scheideneinriss diagnostiziert. Auf die Frage der Richterin, ob dies bei einer osteopathischen Behandlung möglich sei, meinte der Sachverständige: "Ein Scheideneinriss ist möglich, aber darüber muss ich im Vorfeld aufklären." Im Zeugenstand waren auch zahlreiche ehemalige Patientinnen und Patienten, die intraoral, intrarektal und intravaginal behandelt wurden. Sie betonten, dass sie sich gut aufgehoben und aufgeklärt fühlten. "Er (der Arzt, Anm.) redet mehr als eine Frau. Er hat immer gefragt: 'Darf ich, ist es unangenehm?'", sagte die 48-Jährige.

Ermittlungen wegen Sexualdelikts eingestellt

Gegen den Arzt wurde bereits im vergangenen Jahr ermittelt. Die Ermittlungen wegen eines Sexualdeliktes wurden allerdings von der Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt. Nach einer Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien wurde der Fall neu untersucht und nun Anklage wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses erhoben, da sich in der Zwischenzeit ein drittes Opfer gemeldet hatte.

Zwei der drei betroffenen Frauen sagten am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Weil die dritte Zeugin, die Allgemeinmedizinerin, nicht zur Verhandlung kommen konnte, wurde vertagt.

(APA/Red)

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