AA

Wiener ÖVP-Obmann Mahrer zum Stadtrat gewählt

Mit Karl Mahrer gab es seit 1945 19 Wiener ÖVP-Obmänner.
Mit Karl Mahrer gab es seit 1945 19 Wiener ÖVP-Obmänner. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Der neue Wiener ÖVP-Obmann Karl Mahrer darf sich nun auch nicht amtsführender Stadtrat nennen.

Der 66-Jährige, der aus dem Nationalrat ausgeschieden ist, wurde heute, Montag, im Gemeinderat gewählt. Möglich wurde dies, weil Bernadette Arnoldner dieses Amt kürzlich zurückgelegt hat. Die ÖVP verfügt über zwei Sitze im Stadtsenat.

Wiener ÖVP-Obmann Mahrer folgte auf Blümel

Mahrer wurde erst Anfang Dezember zum neuen Landesparteichef gekürt. Die Wiener Landesgruppe musste sich im Zuge der Turbulenzen in der ÖVP wieder einen neuen Chef suchen. Der frühere Landespolizeikommandant trat das Erbe von Gernot Blümel an. Dieser hatte nach dem endgültigen Abgang von Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dem Rücktritt von Kurzzeit-Bundeskanzler Alexander Schallenberg ebenfalls das Handtuch geworfen.

Blümel stand seit 2015 an der Spitze der Landespartei, sein Nachfolger Karl Mahrer ist der insgesamt 19. Wiener ÖVP-Obmann seit 1945. Möglich wurde der nunmehrige Wechsel ins Rathaus durch den Rückzug von Bernadette Arnoldner - wobei diese nicht gänzlich aus dem Stadtparlament ausscheidet. Sie nimmt wieder ihr Mandat in Anspruch, Gemeinderat Patrick Gasselich musste dafür weichen.

Warum ÖVP über Stadträte verfügt

Dass die Oppositionspartei ÖVP über Stadträte verfügt, liegt am Proporzsystem in Wien. Dieses weist eine Besonderheit auf: Laut Stadtverfassung haben zwar alle im Gemeinderat vertretenen Parteien "nach Maßgabe ihrer Stärke" Anspruch auf Regierungsposten, doch diese sind nicht alle mit Macht - also Ressortverantwortung - verbunden. In Wien führen lediglich die Stadträtinnen und Stadträte der aktuellen Regierungsparteien SPÖ und NEOS auch eine Geschäftsgruppe.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wiener ÖVP-Obmann Mahrer zum Stadtrat gewählt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen