AA

Wiener Neustadt: Terror-Prozess wurde neu aufgerollt

Der ursprüngliche Sachverständige wies laut Gericht nicht die nötige Qualifikation auf.
Der ursprüngliche Sachverständige wies laut Gericht nicht die nötige Qualifikation auf. ©APA (Sujet)
Am Mittwoch wurde ein Terror-Prozess in Wiener Neustadt neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.

Ein Terror-Prozess ist am Mittwoch in Wiener Neustadt neu aufgerollt worden. Weil der ursprünglich bestellte Sachverständige die nötige Qualifikation nicht vorwies, hatte die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Der neue Gutachter kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Einweisung nicht vorliegen. Der junge Mann erhielt nicht rechtskräftig 22 Monate.

Angeklagter machte seit 2017 Propaganda für IS

Der Angeklagte stand u.a. wegen terroristischer Vereinigung vor Gericht. Er soll laut Staatsanwaltschaft seit 2017 Propaganda für den IS (Islamischer Staat) gemacht und versucht haben, Mitglieder anzuwerben. Am 24. Mai 2018 hatte der damals 18-Jährige am Landesgericht Wiener Neustadt zwei Jahre Haft erhalten, zudem war er auf Basis eines Gutachtens in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Sachverständiger wies laut Gericht nicht nötige Qualifikation auf

Nach rechtskräftiger Verurteilung habe sich herausgestellt, dass der Sachverständige "nicht als Arzt tätig werden und sich auch nicht als Facharzt für Psychiatrie bezeichnen darf", hieß es vom Landesgericht Wiener Neustadt. Der Gutachter scheine in der Liste der Psychotherapeuten und klinischen Psychologen auf. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Einweisung müssten aber von einem Psychiater geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Wiederaufnahme des Verfahrens. Nach der rechtskräftigen Verurteilung am Landesgericht Wiener Neustadt war der junge Mann im Maßnahmenvollzug in Graz untergebracht, ab Wiederaufnahme des Verfahrens wurde er in U-Haft genommen.

Neues Gutachten: Keine Voraussetzungen für Einweisung

Ein neu in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten ergab, dass aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen für eine Einweisung nicht vorliegen. Die Staatsanwaltschaft stellte daher im Gegensatz zu 2018 keinen Unterbringungsantrag. Der Mann mit Wurzeln in der Russischen Föderation wurde am Mittwoch - mit Hinweis auf die lange Verfahrensdauer - zu 22 Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, teilte Hans Barwitzius, Vizepräsident des Landesgerichtes Wiener Neustadt, auf Anfrage mit. Damit ist das Urteil nichts rechtskräftig.

Die Richterin stellte eine bedingte Entlassung in Aussicht, die Staatsanwaltschaft gab auch dazu keine Erklärung ab. Falls die bedingte Entlassung rechtskräftig wird, wird der junge Mann in den nächsten Tagen auf freien Fuß gesetzt.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Wiener Neustadt: Terror-Prozess wurde neu aufgerollt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen