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Wiener Neustadt: Schlepper zu zwei Jahren Haft verurteilt

Der Täter muss wegen Schlepperei ins Gefängnis.
Der Täter muss wegen Schlepperei ins Gefängnis. ©APA (Symbolfoto)
16 Monate davon bedingt. Der 26-jährige Täter hatte 37 afghanische Flüchtlinge im Laderaum eines Kleintransporters versteckt, als er auf der Wiener Außenringautobahn kontrolliert wurde.

Er hatte 37 afghanische Flüchtlinge im Laderaum eines Kleintransporters versteckt, als er im Juli auf der A21 in Niederösterreich kontrolliert wurde. Am Dienstag wurde der 26-jährige Rumäne wegen gewerbsmäßiger Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung am Landesgericht (LG) Wiener Neustadt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, davon 16 Monate bedingt, verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm es an, aber die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

“Es tut mir sehr leid, aber mir war nicht bewusst, wie gefährlich das war, was ich getan habe”, zeigte sich der bisher unbescholtene Rumäne vor Gericht reumütig und geständig. Für 300 Euro hatte sich der zuletzt arbeitslose Tagelöhner auf die Schlepperfahrt eingelassen.

Polizei stoppte den Schlepper

Ein – abgesondert verfolgter – Ungar hatte den 26-Jährigen im ostungarisch-rumänischen Grenzgebiet kontaktiert, abgeholt und in den späten Abendstunden des 22. Juli zu einem Waldstück nahe Budapest chauffiert. Dort pferchten sich in einen bereitgestellten VW-Kastenwagen 37 Menschen hinein. “Es war ein qualvoller Zustand. Die Leute hatten kein Wasser, kein Essen, mussten stehen, hatten keine Möglichkeit, die Notdurft zu verrichten. Es war stockdunkel in dem Laderaum und darin so heiß, dass Kondenswasser von der Decke tropfte und kaum mehr Luft zum Atmen da war”, erfuhr man vom Richter.

Es war reines Glück, aber auch das geschulte Auge zweier Polizisten, dass der illegale Transport nach etwas mehr als vier Stunden Fahrt auf der Wiener Außenringautobahn bei Hinterbrühl (Bezirk Mödling) gestoppt wurde. Einer Streifenbesatzung fiel der “sehr, sehr langsame und sehr tiefe Kleinlaster, was auf eine große Beladung schließen ließ”, auf, sagte ein Beamter. Als der Transporter auf einem Autobahnparkplatz stehen blieb, wurde die Fahrt, die die Flüchtlinge nach Deutschland bringen sollte, durch die Exekutive beendet.

Urteil für Richter “tat- und schuldangemessen”

“Ich hatte Mitleid mit den Flüchtlingen, ich wollte sie mit Wasser versorgen.” Deshalb habe er den Stopp eingelegt, erklärte der Angeklagte. Einige Afghanen hatten bei der Befragung durch die Polizei von “Panik und Angst vor dem Sterben” während der Reise von Ungarn nach Österreich gesprochen.

“Sie sind das letzte kleine Rädchen in der Schlepperorganisation. Solche Personen wie sie wird man immer wieder finden. Sie sind leicht austauschbar”, wandte sich der Richter in der Urteilsbegründung an den Angeklagten. “Das Gericht wollte mit der Strafe bewusst kein Exempel nach der Schleppertragödie auf der A4 statuieren. Die über Sie verhängte Strafe ist für einen bisher gerichtlich unbescholtenen Mann tat- und schuldangemessen”, so Richter Erich Csarmann.

(APA, Red.)

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