Drei Monate unbedingte Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines unmündigen Mädchens hat ein junger Bursch (Jahrgang 1996) am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt ausgefasst. Er hatte mit einer erst 13-Jährigen wiederholt Sex gehabt. Der Angeklagte nahm an. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Richter Kurt Weisgram hatte sich mit dem Fall sehr beschäftigt und kannte die Umstände, weshalb es so weit kommen konnte, dass eine 13-Jährige mit dem Wissen der Eltern eine sexuelle Beziehung haben konnte. “Alle haben es gewusst, keiner hat was dagegen gehabt”, erklärte der Angeklagte, der 16 war, als er mit dem Mädchen ein Verhältnis eingegangen war.
“Die Umstände sprechen nicht für die Eltern. Ihre Sorglosigkeit wird bei der Strafzumessung berücksichtigt”, sprach der Richter. Es gab keine Zeugen, der Prozess war daher kurz. Der Angeklagte legte ein reumütiges Geständnis ab. Das Urteil begründete der Vorsitzende damit, dass “die desolaten familiären Umstände des Opfers ein wichtiger und wesentlicher Milderungsgrund” seien.
(APA, Red.)