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Wiener Linien: Lenker und Aufseher vor Gericht

&copy APA Symbolfoto
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Ein Buschauffeur sowie ein Aufseher der Wiener Linien müssen sich am Montag wegen im Stich Lassen einer Verletzten vor Gericht verantworten - sie sollen es unterlassen haben, einem 15 Jahre alten Mädchen die erforderliche Hilfe zu leisten.

Am Unfall an sich traf den Lenker nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keine Schuld. Das Mädchen hatte um 7.45 Uhr an der Ecke Mariahilfer Straße/Grenzgasse die Straße überqueren wollen und dabei den abbiegenden Linienbus übersehen. Sie wurde von diesem nieder gestoßen, geriet unter den rechten Vorderreifen und wurde eingeklemmt. Der Lenker vernahm ihre Schreie und hielt an.

Hier setzt die Anklagebehörde an: Minutenlang habe sich der Reifen auf dem Körper der Schwerverletzten befunden. Dabei hätte der Lenker den Bus nur wenige Zentimeter bewegen müssen, und das Mädchen wäre zumindest von dieser Last befreit gewesen.

Mädchen starb noch an der Unfallstelle

Ihre inneren Verletzungen waren zwar so schwer, dass es fraglich erscheint, ob die 15-Jährige selbst in diesem Fall überlebt hätte. Als unmittelbare Todesursache wurde bei der Obduktion jedoch Ersticken fest gestellt: Wie der Gerichtsmediziner in seinem Gutachten ausführt, hätte der Bus nur 20 Zentimeter bewegt werden müssen, und das Mädchen hätte ausreichend Luft bekommen und die notfallmedizinische Betreuung noch Sinn gemacht.

Lenker beruft sich auf Dienstanweisung

Der Lenker hatte unter Berufung auf eine Dienstanweisung den Bus nicht mehr gestartet. Diese untersage es ihm, das Fahrzeug neuerlich in Bewegung zu setzen, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Er ließ sich diese Einschätzung auch vom Dienst habenden Aufseher bestätigen, der nun mit ihm die Anklagebank teilt. Die Staatsanwaltschaft hält den beiden nämlich entgegen, dass besagte Dienstanweisung dann nicht greife, wenn damit Lebensgefahr verbunden ist.

Ein Sanitäter, der zufällig Zeuge des Unfalls war, hatte im gerichtlichen Vorverfahren allerdings unter Berufung auf seine langjährige Berufserfahrung deponiert, er hätte die Position des Mädchens keinesfalls vor dem Eintreffen der Rettung verändert.

Bis zu drei Jahre Haft drohen

Ob die beiden Männer im strafrechtlichen Sinne schuldig sind, bleibt somit in erster Linie eine Frage der Beweiswürdigung. Im Fall von Schuldsprüchen drohen ihnen jeweils bis zu drei Jahre Haft.

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