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Wiener Lehrerin nach Verweigerung von ID Austria entlassen

Die Verweigerung von ID Austria kostete eine Wiener Lehrerin den Job.
Die Verweigerung von ID Austria kostete eine Wiener Lehrerin den Job. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Eine Lehrerin an einem Wiener Gymnasium wurde laut "Standard" entlassen, weil sie sich weigerte, ID Austria für den Zugang zur Schulsoftware zu nutzen und eine entsprechende Anweisungen der Schulleitung ignorierte. Das Bildungsministerium erklärte, dass der digitale Identitätsausweis erforderlich sei, um z.B. Schulnoten zu erfassen.
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"ID Austria" löst "Digitales Amt" ab

Laut "Standard" war die Umstellung des Schulsystems Sokrates im Frühjahr 2025 der Auslöser für den Konflikt. Lehrerinnen und Lehrer sind dort verpflichtet, Schülerdaten, einschließlich Noten, einzutragen. Bis März war ein einfacher Zugang mit Benutzername und Passwort möglich, so der Bericht. Seitdem ist die Multifaktoren-Authentifizierung mit ID Austria erforderlich.

Laut Ministerium keine Alternative zu ID Austria

Wie das Ministerium der APA mitteilte, wird ausschließlich diese Variante verwendet. Mögliche Alternativen wären nur Authentifizierungen eines privaten Anbieters wie etwa Microsoft oder Google. "Für behördliche Anwendungen nutzt der Bund die eigene behördliche ID Austria, da hiermit ein Höchstmaß an Datensicherheit, Datenschutz und digitaler Souveränität ermöglicht wird", betont man.

Wer sein privates Mobiltelefon dafür nicht verwenden möchte, hat laut Ministerium die Möglichkeit, einen sogenannten FIDO2-Token zu verwenden. Hier werden USB-Sticks verwendet. Dafür braucht man aber ebenfalls die ID Austria.

Die Pädagogin hat die Vorschrift öffentlich wiederholt kritisiert, wobei sie darauf verwies, dass die ID Austria "privat und freiwillig" ist. Sie sieht sich im Recht, wie sie dem "Standard" erläuterte: "Die ID Austria ist nicht alternativlos. Viele Banken arbeiten auch mit einer eigenen Zwei-Faktor-Authentifizierung, wieso geht das beim Bildungsministerium nicht?" Sie will laut dem Bericht nun gegen ihre Entlassung vorgehen.

(APA/Red)

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