Wiener Lehrer als Stalker vor Gericht - Freispruch
“Ich habe nichts zu gestehen”, stellte der vormals an einer Pädagogischen Akademie tätige und somit für die Hauptschullehrer-Ausbildung zuständige Mann klar.
Der 65-Jährige hatte die Art Directorin im Jahr 2005 auf einem Kirschenfest kennengelernt. “Ich habe ihr gesagt, dass ich ein kranker Mann bin, eine Herzschwäche habe und in Folge dessen Potenzprobleme. Trotzdem hat sie mich in ihr Zimmer eingeladen und eine vertraute Beziehung eingeleitet”, offenbarte dieser nun Richterin Bettina Neubauer. Er habe “angenommen, dass es sich um eine vertraute Beziehung handelt und nicht eine kurze Affäre, wie sie es sieht”.
Nachdem der Sommer 2005 vorbei war, erklärte die Mittvierzigerin nämlich das Verhältnis für beendet. Der Mann wollte das nicht wahrhaben, “weil sie mich nicht aus unseren persönlichen Verträgen entlassen hat”, wie er jetzt der etwas verdutzt wirkenden Schriftführerin zu Protokoll gab. Er habe der Frau seinerzeit zwei persönliche Gegenstände mit der Auflage überreicht, sie möge ihm diese zurückgeben, wenn sie die Beziehung in bloße Freundschaft umwandeln wolle: “Ich habe diese bis heute nicht erhalten.”
Die Frau habe ihm nicht zu verstehen gegeben, dass sie keinen Kontakt mehr wünsche: “Sie hat mich nur gebeten, Abstand zu wahren.” Das halte er auch ein: “Ihr erwächst aber nicht das Recht, mir meine Wege im achten Bezirk zu verbieten.” Und die Route in seine Stammlokale führe nun einmal an ihrer Wohnung vorbei.
Nach Darstellung der 46-Jährigen soll der Pensionist jahrelang, nämlich bis ins Frühjahr 2008 hinein, ihre Nähe gesucht haben: “Er war immer da. Er hat nicht aufgehört, permanent da zu sein.” Ständige Telefonanrufe und SMS mit “Liebesschwüren” hätten sich zwar aufgehört, nachdem sie Einstweilige Verfügungen erwirkt hatte: “Aber im ‘Hummel’ setzt er sich immer so hin, dass er beobachten kann, ob ich in meine Wohnung komme oder gehe.” Sie getraue sich schon gar nicht mehr das Licht aufzuschalten, “weil er mir immer in die Wohnung schaut.”
Die Richterin empfahl die Anschaffung von Vorhängen oder blickdichten Gardinen, ehe sie die geladenen Zeugen befragte.
Der pensionierte Lehrer wurde nach einem umfangreichen Beweisverfahren vom Vorwurf freigesprochen, seine ehemalige Freundin beharrlich verfolgt zu haben.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Anklagevertreter gab keine Erklärung ab.