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Wiener Lebensberater zum wiederholten Male als Betrüger verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA/HANS PUNZ
Am Montag wurde ein Wiener Lebensberater erneut wegen Betrugs verurteilt. Er hatte gut betuchten Damen ansehnliche Geldbeträge abgenommen.

Ein Lebensberater und Persönlichkeitscoach, der gut betuchten Damen ansehnliche Geldbeträge abgeluchst hatte, ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Angesichts von drei einschlägigen Vorstrafen fiel das Urteil mit einem Jahr bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 4.200 Euro glimpflich aus.

Wiener erleichterte gut betuchte Damen

Der 52-Jährige hatte einer Anästhesistin, mit der er ein halbes Jahr liiert war, und einer Ministerialbeamtin, mit der er Tanzabende verbrachte, erklärt, das Finanzamt übe auf ihn immensen Druck wegen zu Unrecht aushaftender Schulden aus. Zur Überbrückung halfen ihm die beiden mit Darlehen aus der Klemme. Obwohl sich der Mann zur Rückzahlung verpflichtete, wurde nichts zurückbezahlt.

Er habe die Damen nicht betrogen, hatte der wortgewandte Lebensberater, der passenderweise auch einen Kurs zum Thema "Zungenfertigkeiten" im Programm hat, beim Prozessauftakt Ende November erklärt. Die zwei hätten ihm die Geldbeträge von sich aus angeboten. Es sei kein konkreter Rückzahlungstermin vereinbart worden, behauptete der 52-Jährige entgegen der Darstellung der Zeuginnen. Das Geld werde er jedenfalls dann zurückgegeben, sobald der Vertrag mit einem Großkunden aus Griechenland unter Dach und Fach sei.

"Angeblicher" Zeuge erschien nicht

Dass der 52-Jährige nach wie vor knapp bei Kassa sein dürfte, belegten weitere verfahrensgegenständliche Fakten. Einem DJ, den er für ein Fest anlässlich seines 50. Geburtstags engagiert hatte, blieb er die Gage schuldig. Mehreren Bekannten hatte er vorgemacht, er könne über einen Onkel Apple-Produkte deutlich unter dem Listenpreis besorgen. Darauf bekam der 52-Jährige in fünf Fällen Gelder überwiesen, ohne dass die bestellten Geräte geliefert wurden.

Dazu merkte der Angeklagte an, der Onkel lebe in New York, Frankfurt und Wien, ihm sei nicht klar, weshalb die Ware so lang auf sich warten lasse. Nachdem man die Verhandlung zuletzt vertagt hatte, weil es hieß, der Mann sei im Juli in Wien und könne dann als Zeuge vernommen werden, führte der Verteidigers heute bedauernd aus, der Juli habe leider nicht gehalten. Im Oktober stünde der Mann aber sicher als Zeuge zur Verfügung. Damit war die Geduld des Schöffensenats überstrapaziert: "Wir sind mittlerweile zur Überzeugung gelangt, dass es den Zeugen gar nicht gibt", stellte die vorsitzende Richterin Magdalena Klestil-Krausam fest. Auf die neuerliche Ladung des angebliche Entlastungszeugen wurde verzichtet, das Verfahren geschlossen.

Erneute Verurteilung: Urteil nicht rechtskräftig

Bei der Strafbemessung kam dem 52-Jährigen mildernd zugute, dass seine Vorstrafen schon längere Zeit zurückliegen. Zuletzt war er 2008 verurteilt worden. Obwohl der Gesamtschaden fast 100.000 Euro ausmachte, wählte der Senat eine Kombination aus einer Bewährungsstrafe und einer unbedingten Geldstrafe, erklärte aber den Schadensbetrag für verfallen. Sollte der Lebensberater der ihm auferlegten Schadensgutmachung nicht nachkommen, müsste er eine für diesen Fall vorgesehene Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Nach Beratung mit seinem Verteidiger nahm der 52-Jährige das Urteil an. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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