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Wiener Krankenanstaltenverbund ab 2019 mit neuer Struktur

Präsentation der neuen Rechtsform des Krankenanstaltenverbundes
Präsentation der neuen Rechtsform des Krankenanstaltenverbundes ©APA
Mit 1. Jänner 2019 soll der Krankenanstaltenverbundes (KAV) eine neue Struktur erhalten, bereits über den Sommer wird die Ausschreibung für den neuen Geschäftsführer vorbereitet.

Denn der KAV, der derzeit über ein Direktoren-Gremium verfügt, erhält künftig einen Vorstand – sowie einen Aufsichtsrat.

Ab 2019: Wiener KAV mit neuer Struktur

Letzterer wird mit Eigentümer-, aber auch Personalvertretern bestückt, die ein Drittel der Aufsichtsratssitze erhalten. Auch Experten sollen dort vertreten sein, wie Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) ausführte. Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung überwachen. Er darf, so heißt es im Konzept, jederzeit einen Bericht über die städtischen Spitäler verlangen. Auch der Opposition soll ermöglicht werden, weiterhin ein Auge auf den KAV werfen, da im Stadtparlament Anfragen zur Ausübung der Aufsichtsrechte eingebracht werden können.

Ein maßgeblicher Unterschied zu bisher sei, dass der KAV künftig selbstständiger agieren könne, betonte Frauenberger. Denn derzeit verfügt der Verbund formal gesehen über keine Personalhoheit. In Zukunft hat er das Recht, Anstellungen, Beförderungen oder auch Kündigungen selbst durchzuführen. Die Mitarbeiter haben aber weiterhin ein Dienstverhältnis mit der Gemeinde, sie werden der Anstalt zugeteilt.

Das gilt auch für künftige Neueintritte, wie der Chef der Gewerkschaft younion, Christian Meidlinger, ausdrücklich betonte. Auch auf die Pensionsregelung wurde nicht vergessen. Laut vorliegender Einigung trägt die Stadt weiter die Pensionslasten. Und falls diese doch vom KAV übernommen werden, muss die Stadt für eine “entsprechende Kapital- und Liquiditätsausstattung” des Spitalsträgers sorgen. Frauenberger beteuerte jedenfalls: “Ich kann Ihnen garantieren, dass es für die Mitarbeiter zu keinen Verschlechterungen kommt.”

Größere Freiheiten beim Budget

Auch über das Budget kann künftig freier verfügt werden. Geregelt wird die finanzielle Ausgestaltung in einer – auf jeweils mindestens fünf Jahre abgeschlossenen – Zuschussvereinbarung. Die Grundstücke, auf denen sich die Häuser des KAV befinden, bleiben im Besitz der Stadt. Jedoch wird ein Baurecht eingeräumt.

Der Vereinbarung seien “intensive politische Debatten” vorangegangen, verwies Frauenberger auf die komplexe Vorgeschichte der Neuorganisation. Fest stehe: “Wir wollen weiterhin politische Verantwortung übernehmen für den KAV.” Eine Privatisierung sei nie zur Debatte gestanden. Die Anstalt bleibe zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt. Die Grüne Gesundheitssprecherin Birgit Meinhard-Schiebel lobte die erzielte Einigung. Sie berichtete von einer “großartigen Zusammenarbeit” mit dem Regierungspartner. Das Ergebnis sei nicht nur eine Reform, sondern eine echte Neuorganisation. Diese beginnt erst jetzt so richtig, wie versichert wurde. Die Umsetzung wird im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses erfolgen, hieß es.

Ärztekammer begrüßt Neuorganisation

Die Ärztekammer hat die am Donnerstag bekannt gegebene Neuorganisation des WienerKrankenanstaltenverbund (KAV) als Anstalt öffentlichen Rechts begrüßt. Dass der städtische Spitalsträger mehr Personal- und Finanzkompetenzen erhält, sei ein wichtiger Schritt. Kammerpräsident Thomas Szekeres forderte aber zugleich die weitere Einbindung der Ärzteschaft bei der Umsetzung der neuen Organisationsform.

Konkret sollen die Arbeitsgruppen zwischen Ärztekammer und KAV weitergeführt werden, “um das gute Gesprächsklima zu erhalten”. Dieses war in der Vergangenheit oft mehr als problematisch gewesen und hatte im Streit um die Arbeitszeitregelungen gar zu Protestkundgebungen und einem Warnstreik geführt. Auch die Bestellung der neuen Geschäftsführung und des Aufsichtsrats werde “genau beobachtet”.

Opposition reagierte positiv

Durchaus positiv reagierte zudem die Opposition. Für die ÖVP sind die Maßnahmen “der erste Schritt in die richtige Richtung”. Unverständlich sei aber, dass die Reform erst Anfang 2019 in Kraft tritt, zeigten sich Parteichef Gernot Blümel und Gesundheitssprecherin Ingrid Korosec in einer gemeinsamen Aussendung ungeduldig. Und Oppositionsvertreter wünscht man sich als Mitglieder im Aufsichtsrat. Wie die ÖVP pochen auch die NEOS auf die Wahrung der Kontrollrechte des Gemeinderats bzw. der Opposition. Grundsätzlich begrüße man aber die Neuaufstellung des KAV. Allerdings dürfe der Aufsichtsrat zu keiner “Spielwiese für die Politik” werden.

Gar nicht glücklich mit der “halbwarmen Geschichte”ist hingegen die FPÖ. Rot-Grün versuche, den KAV der Kontrolle durch die Opposition zu entziehen, mutmaßte Klubchef Dominik Nepp. Die Neustrukturierung ändere außerdem nichts “am gängigen Missmanagent”.

(APA/Red.)

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