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Wiener kassierte 15.950 Euro Pflegegeld für tote Mutter

Ein Wiener wurde verurteilt, weil er das Pflegegeld seiner toten Mutter bezog.
Ein Wiener wurde verurteilt, weil er das Pflegegeld seiner toten Mutter bezog. ©APA (Symbolbild)
Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist am Mittwoch ein 52-jähriger Wiener verurteilt worden. Er hatte drei Jahre lang widerrechtlich das Pflegegeld für seine verstorbene Mutter kassiert - insgesamt 15.950 Euro. Mit drei Monaten bedingt fiel die Strafe milde aus.

“Ich war schlampert”, hatte der Angeklagte bei seiner Einvernahme erklärt. Da seine Mutter zuletzt einer Rund-um-die-Uhr-Pflege bedurfte, hatte er vom Bundessozialamt einen monatlichen Zuschuss von 550 Euro erhalten. Als die Mutter starb, ging er nach eigenen Angaben davon aus, der “Dauerauftrag” werde automatisch erlöschen. Von 2009 bis 2012 bezog er das Pflegegeld weiter. Im Übrigen habe er damals “den Überblick über meine Finanzen verloren”.

52-Jähriger kassierte Pflegegeld für Tote

Der Geschäftsmann hatte im Tatzeitraum Konkurs anmelden müssen. Dass auf seinem Privat-Konto weiter die Pflegegeld-Zahlungen eingingen, sei ihm entgangen, machte er vor Gericht geltend. Dies fiel allerdings dem Masseverwalter auf, der zur Befriedigung der Gläubiger nach Vermögenswerten suchte. Er zeigte den 52-Jährigen, der bis dahin insgesamt 15.950 Euro widerrechtlich kassiert hatte, wegen Betrugs an. Rund 6.000 Euro hat der Mann mittlerweile zurückerstattet. Den Rest will er in Form von Ratenzahlungen gutmachen. (APA)

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