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Wiener Islamisten-Verfahren: Terror-Prozess startet am 8. Juni 2015

Zehn mutmaßliche Jihadisten stehen in Wien vor Gericht
Zehn mutmaßliche Jihadisten stehen in Wien vor Gericht ©APA (Sujet)
Im Wiener Straflandesgericht steht die Hauptverhandlung gegen zehn mutmaßliche Islamisten bevor, die im August 2014 beim Versuch festgenommen wurden, das Bundesgebiet zu verlassen, um sich - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - dem "Islamischen Staat" (IS) anzuschließen.
Neun Personen festgenommen
Männer hatten Asylstatus

Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag auf Anfrage bekannt. Die Verhandlung  beginnt am 8. Juni, ist auf fünf Tage anberaumt und soll am 16. Juni in erster Instanz zu Ende gehen.

Jihadisten sollten nach Syrien geschleppt werden

Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Andreas Hauz muss sich auch der “Schlepper” verantworten, der die mutmaßlichen Jihadisten nach Syrien bringen hätte sollen. Laut Anklage wollten diese “am bewaffneten Kampf bzw. sonstigen Unterstützungshandlungen” teilnehmen.

Terrorverdacht ist Prozess-Thema

Für Staatsanwältin Stefanie Schön steht außer Frage, dass sich die Angeklagten – neun Männer und eine Frau – der Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung im Sinne des § 278b Absatz 2 StGB schuldig gemacht haben. Dafür sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen zwischen einem und zehn Jahren Haft vor.

Die ursprünglich aus Tschetschenien stammenden Verdächtigen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren sollen der Anklage zufolge bestrebt gewesen sein, “die Ziele des Islamischen Staates, dessen strafbare Handlungen sowie dessen Infrastruktur” zu stärken. Ihnen sei es auf “direkte Beteiligung an den Aktivitäten der terroristischen Vereinigung” angekommen.

Angeklagte wollten IS unterstützen

Worin diese genau bestanden haben soll, ist der Anklage allerdings nicht zu entnehmen. Die Staatsanwältin bleibt diesbezüglich recht vage und verweist darauf, die Angeklagten hätten vorgehabt, “sich zum IS zu begeben und dort weitere Unterstützungshandlungen zu tätigen (etwa kämpferisch, logistisch, psychische Unterstützung der Kämpfer ).” Zugleich betont die Anklägerin, ein “besonderer Konkretisierungsgrad” der in Aussicht genommenen terroristischen Straftaten sei beim inkriminierten Tatbestand gar nicht erforderlich.

Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem sich ein Hinweisgeber im vergangenen Juli an das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT) gewandt und offenbart hatte, ein aus der Türkei stammender Mann bringe regelmäßig Mitglieder der islamistischen Szene nach Syrien, wo sich diese dem Jihad anschließen würden.

Festnahmen von Jihadisten in Wien

Daraufhin wurden umfangreiche Ermittlungsschritte mit Observationen und Telefonüberwachungen eingeleitet. Am 18. August klickten die Handschellen, als der 34 Jahre alte mutmaßliche “Schlepper” mit acht Männern und einer zu diesem Zeitpunkt schwangeren Frau über die Grenzübergänge Nickelsdorf bzw. Thörl-Maglern das Bundesgebiet verlassen wollte.

Gruppe wollte in bewaffneten Jihad ziehen

Während der 34-jährige Türke sich nach seiner Festnahme geständig zeigte und dem Abschlussbericht des LVT zufolge erklärte, die Gruppe hätte “definitiv die Absicht” gehabt, “sich nach Syrien in den bewaffneten Jihad zu begeben”, behaupteten die mutmaßlichen Jihadisten zunächst, sie hätten mit dem Bürgerkrieg in Syrien nichts am Hut gehabt und lediglich am Mittelmeer Urlaub machen wollen. Vier von ihnen haben ihre Verantwortung mittlerweile allerdings geändert und geben nunmehr das Reiseziel Syrien zu. Die vier bestreiten allerdings, kämpferische oder gar terroristische Ziele im Sinn gehabt zu haben.

(apa/red)

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