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Wiener Islamist hatte Sprengstoffweste

Die Vereinigung des Wiener Islamisten wird am 1. Mai von der Polizei - hier in Tübingen - aufgelöst
Die Vereinigung des Wiener Islamisten wird am 1. Mai von der Polizei - hier in Tübingen - aufgelöst ©EPA/MELANIE DITTMER
Deutschland hat die islamistisch/salafistische Vereinigung 'Millatu Ibrahim' verboten. Ihr Kopf war der Wiener Islamist Mohamed M. - der auch eine Sprengstoffweste besaß.

Die dürfte in der Entscheidung der deutschen Behörden, die Vereinigung aufzulösen, eine entscheidende Rolle gespielt haben.  Bei einer Durchsuchung am 15. Mai in Berlin hätten Beamte die “Vorkonzipierung” einer solchen Weste sichergestellt, wie aus der Verbotsverfügung des deutschen Innenministeriums hervorgeht.

Sprengstoffweste als Zeichen der Aggression

“Die Weste ist ein weiteres Zeichen für die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der Vereinigung”, heißt es in dem Dokument. Nach Informationen der Zeitung “Die Welt” war die Weste offenbar von dem Berliner Ex-Rapper und bekennenden Islamisten Denis Mamadou C. alias “Abu Talha” angefertigt worden.

In dem Dokument des Ministeriums wird zudem auf die Rolle der Millatu Ibrahim bei den gewaltsamen Ausschreitungen am Rande einer Salafisten-Aktion am 1. Mai in Solingen verwiesen. Ein Prediger der Gruppe habe sich dort als “aufhetzender Wortführer” betätigt. Das Innenministerium dokumentiert außerdem mehrere Audio- und Videobotschaften der Gruppe, in denen der Demokratie der Kampf angesagt wird und nicht-muslimischen “Ungläubigen” gedroht wird. Auch Schmäh-Reden gegen Politiker werden angeführt – etwa gegen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, die als “Hexe” tituliert wurde.

Beweise sind fit für’s Gericht

In Sicherheitskreisen hieß es, die Belege für die verfassungsfeindliche Einstellung von Millatu Ibrahim seien gerichtsfest, weswegen am Donnerstag ein Verbot ergehen konnte. Die Vereinigung sei gegen die Demokratie, halte ein Zusammenleben von Muslimen mit Nicht-Muslimen für unmöglich und erkläre von Menschen gemachte Gesetze für bedeutungslos. Gültig sei für sie nur das islamische Gottesrecht, die Scharia. (APA)

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