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Wiener "Hundeführschein": Übergangsfrist vermutlich ein Jahr

Falls sich die Wiener bei der Volksbefragung im Februar 2010 für einen verpflichtenden Wiener "Hundeführschein" aussprechen, wird es für Tierhalter - also solche, die bereits einen als gefährlich eingestuften Hund besitzen - vermutlich eine einjährige Übergangsfrist geben. So lange haben sie Zeit, den Führschein zu absolvieren. Das sagte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (S) am Montag im Gespräch mit der APA.
Betroffen sind bestimmte Rassen, meist sogenannte Kampfhunde. Nach derzeitigem Stand muss für einen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino eine Prüfung abgelegt werden.

Die Liste, so erläuterte Sima heute, sei nicht “in Stein gemeißelt”. Um einen Schein müssten sich übrigens nicht nur die Besitzer bewerben. “Jeder, der mit einem solchen Hund herumläuft, braucht die Ausbildung”, betonte die Stadträtin. Eine Übergangsfrist gibt es nur für all jene, die bereits ein Tier haben. Für neu angeschaffte Hunde ist der Schein, falls die Regelung kommt, innerhalb von drei Monaten zu machen – wobei der Hund mindestens sechs Monate alt sein muss.

Polizei und Magistrat werden den Besitz des Führscheins überprüfen. Fehlt das Dokument, setzt es Verwaltungsstrafen. Kosten werden die Kurse bzw. die Ablegung der Prüfung 25 Euro. Zumindest ist dies jener Betrag, der jetzt schon verrechnet wird. Denn den Hundeführschein gibt es in Wien schon seit einigen Jahren, allerdings auf freiwilliger Basis.

Laut Sima sind schon 3.000 solcher Scheine ausgestellt worden. Wie viele Hunde in Wien in eine mögliche Pflicht-Regelung fallen, ist laut Stadt nicht abzuschätzen. Es gebe keine entsprechenden Statistiken, hieß es.

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