Die Liste, so erläuterte Sima heute, sei nicht “in Stein gemeißelt”. Um einen Schein müssten sich übrigens nicht nur die Besitzer bewerben. “Jeder, der mit einem solchen Hund herumläuft, braucht die Ausbildung”, betonte die Stadträtin. Eine Übergangsfrist gibt es nur für all jene, die bereits ein Tier haben. Für neu angeschaffte Hunde ist der Schein, falls die Regelung kommt, innerhalb von drei Monaten zu machen – wobei der Hund mindestens sechs Monate alt sein muss.
Polizei und Magistrat werden den Besitz des Führscheins überprüfen. Fehlt das Dokument, setzt es Verwaltungsstrafen. Kosten werden die Kurse bzw. die Ablegung der Prüfung 25 Euro. Zumindest ist dies jener Betrag, der jetzt schon verrechnet wird. Denn den Hundeführschein gibt es in Wien schon seit einigen Jahren, allerdings auf freiwilliger Basis.
Laut Sima sind schon 3.000 solcher Scheine ausgestellt worden. Wie viele Hunde in Wien in eine mögliche Pflicht-Regelung fallen, ist laut Stadt nicht abzuschätzen. Es gebe keine entsprechenden Statistiken, hieß es.