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Wiener Hochstapler aufgeflogen: Fünf Jahre Haft

Das heutige Urteil für den 56-Jährigen ist nicht rechtskräftig.
Das heutige Urteil für den 56-Jährigen ist nicht rechtskräftig. ©pixabay.com (Sujet)
Am Eisenstädter Landesgericht kam es am Mittwoch zu einem Urteil für einen in Wien lebenden Hochstapler. Er hatte insgesamt einen Schaden von etwa 590.000 Euro verursacht.

Ein 56-jähriger Hochstapler ist am Mittwoch am Eisenstädter Landesgericht zu fünf Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann soll u.a. einem deutschen Zahnarzt mehr als eine halbe Million Euro herausgelockt haben. Die Schwester des Mediziners und Ex-Freundin des Angeklagten gab vor Gericht an: “Das hat unsere Familie zerstört”. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wiener betrog Zahnarzt um mehr als 500.000 Euro

“Er hat ein Talent, das kann man ihm nicht absprechen. Er ist ein Schauspieler. Er ist wahrscheinlich einer der wenigen, der er es schafft, einem Eskimo einen Eiswürfel zu verkaufen”, meinte der Verteidiger des in Wien lebenden Angeklagten bei der fortgesetzten Verhandlung.

Beim ersten Prozesstag am 17. September hatte der dreifach vorbestrafte Mann, dem nun u.a. gewerbsmäßiger schwerer Betrug vorgeworfen wurde, angegeben, dass alles mit der Beziehung zur Schwester des Zahnarztes angefangen habe. Im Juni 2013 lernten sich die beiden kennen, zu Weihnachten folgte das Zusammentreffen mit der Familie der damaligen Freundin. Der 56-Jährige erzählte dem Schwager in spe, dass er einen Vorstandsposten in Aussicht habe – und zwar für eine Energiefirma, die erst gegründet werden müsse. Dabei gehe es um drei Pipeline-Projekte in Russland. “Ich habe gesagt, meine 140 Millionen Euro sind geparkt, ich kann nicht zugreifen und habe einen finanziellen Engpass”, erläuterte der Beschuldigte.

Der Zahnarzt schenkte dem Mann Vertrauen und überwies ihm in Summe 413.250 Euro auf das Konto der Schwester – auch noch nachdem die Beziehung zu Ende war. Außerdem zahlte er immense Hotelrechnungen, denn der Angeklagte lebte stets in Luxushotels. Um seine hervorragenden Geschäftsbeziehungen zu untermauern, “habe ich einen Vorvertrag der Gazprom gemacht und ihm gezeigt”, berichtete er bei der ersten Hauptverhandlung.

Kontakt blieb über Ex-Freundin bestehen

Schöffensenatsvorsitzende Richterin Birgit Falb fragte am Mittwoch nun die als Zeugin geladene Schwester des Betrugsopfers, wie es denn sein könne, dass er ihm so viel Geld überwiesen habe. Die Frau erklärte dazu, dass man einst ein sehr gutes Verhältnis gehabt habe. Dieses sei nun getrübt, “es gibt kein Verhältnis mehr zu meinem Bruder. Sie können sich gar nicht vorstellen, welche Dramen sich abgespielt haben. Er (der Angeklagte, Anm.) hat sich richtig an ihn rangeschlichen.” Der Bruder habe ihm vertraut und habe sich erhofft, dass er ein finanziell gutes Geschäft mache und das Geld gut angelegt sei. “Er wirft mir nun vor, dass ich ihn hergebracht habe”, so die Ex-Lebensgefährtin.

Den Kontakt zu dem Angeklagten habe sie auf Bitten der Familie bis 2016 gehalten. Sie hätte des öfteren schauen müssen, wo er steckt. “Er hat jedem alles versprochen – meinen Eltern, meinen Kindern, jedem.”

Auch anderen Personen soll der 56-Jährige Geld herausgelockt haben. Einem Taxifahrer soll er nach dessen Angaben noch rund 15.000 Euro schulden. Auch von einer weiteren Ex-Freundin soll er Geld genommen und es nie zurückgezahlt haben.

Bei Hotelbesuch aufgeflogen

Aufgeflogen war der Mann bei einem Aufenthalt in einem Luxushotel im südburgenländischen Stegersbach (Bezirk Güssing). Der Hotelmanager zeigte den 56-Jährigen im September 2016 an, weil er Rechnungen nicht bezahlte. Er hatte dort seit Juni 2016 ein Zimmer geblockt. Auch in einem anderen Luxushotel in Wien hatte er noch eine fünfstellige Hotelrechnung offen. Beide Manager bedrohte er, falls sie gegen ihn vorgehen würden. Den Vorwurf der Nötigung sah der Schöffensenat damit aber nicht erfüllt.

Mildernd wurde das Geständnis gewertet. Erschwerend waren die “extreme kriminelle Energie” über einen längeren Zeitraum, der hohe Gesamtschaden in der Höhe von etwa 590.000 Euro sowie die drei Vorstrafen, teilte Richterin Falb mit. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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