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Wiener Häftling twittert aus Justizanstalt Josefstadt über Gefängnisalltag

Der Häftling gibt Einblicke über den Gefängnisalltag in der JA Josefstadt.
Der Häftling gibt Einblicke über den Gefängnisalltag in der JA Josefstadt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ein Wiener Häftling twittert seit einigen Tagen über den Gefängnisalltag aus der Justizanstalt Josefstadt. Handys sind im Strafvollzug eigentlich verboten, jedoch konnte der twitternde Häftling noch nicht ausgeforscht werden.

Innerhalb weniger Tage hat sich ein Häftling der Justizanstalt (JA) Josefstadt auf Twitter fast 3.500 Follower erobert, der unter "Inside JA Josefstadt" vom Alltag im größten Gefängnis des Landes berichtet.

Dabei sind Handys im Strafvollzug grundsätzlich verboten. "Die Ordnungsstrafe überlebe ich auch noch", merkt der Häftling dazu in einem Tweet an.

Wiener beschreibt Tagesablauf in der Justizanstalt

In gewählten Worten beschreibt der Mann den Tagesablauf in der Wiener Justizanstalt und lässt seine Leser an seinen Beobachtungen teilhaben. Von zwei Fragen, die bei der Aufnahme beantwortet werden müssen, um nicht als selbstmordgefährdet eingestuft zu werden, ist ebenso die Rede wie von 72-stündigen Einschlusszeiten in der Zelle an Wochenenden, oder den zur Verfügung stehenden TV-Sendern, Zeitungen und Zeitschriften.

Dass die Wiener Wochenzeitung "Falter" verboten sei, wie der Zwitscherer behauptet, dementiert das Justizministerium. "Insassen dürfen sich auf eigene Kosten Bücher und Zeitschriften kaufen, sofern keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung oder des erzieherischen Zwecks der Strafe zu befürchten ist", hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus dem Palais Trautson. Davon sei beim "Falter" nicht auszugehen: "Ein generelles Verbot des 'Falters' besteht daher nicht."

Twitter-Account bekannt - Authentizität nicht geklärt

Der Twitter-Account sei dem Ministerium bekannt, hieß es weiter, die Authentizität sei aber nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Zuwiderhandeln gegen das Handy-Verbot stelle jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die dafür vorgesehenen Strafen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zu Geldbußen oder Hausarrest. "Die konkrete Strafe hängt jeweils vom Grad des Verschuldens und der Schwere beziehungsweise Intensität der begangenen Ordnungswidrigkeit ab", präzisierte Ressortmediensprecherin Christina Ratz.

Wie von der APA in Erfahrung zu bringen war, soll in der Nacht auf Dienstag auf einen konkreten Verdacht hin, wer der Twitterer sein könnte, ein Haftraum der JA Josefstadt durchsucht worden sein. Handy wurde dabei keines gefunden. Justizwachebeamte halten es nicht für ausgeschlossen, dass die Tweets von einem ehemaligen Insassen stammen, der nach seiner Enthaftung jetzt "von draußen" als vorgeblicher "Häf'nbruder" seine Nachrichten absetzt.

(APA/Red)

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