Wiener gefoltert: Haftstrafen für Täter
Darüber hinaus wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, da ihm Gerichtspsychiater Heinrich Pfolz eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestierte, die laut Gutachter ohne entsprechende Behandlung weitere Straftaten mit schweren Folgen erwarten lässt. Der um acht Jahre jüngere Komplize des 30-Jährigen fasste vier Jahre Haft aus, während seine Freundin vom Vorwurf freigesprochen wurde, nichts gegen das Martyrium unternommen zu haben.
Die beiden Täter hatten ihr Opfer mit Fäusten und einem Metallrohr geschlagen, mit Armeestiefeln mit Stahlkappen auf ihn eingetreten, ihm die Haare angezündet und danach mit roher Gewalt die verbrannten Büschel und die Augenbrauen abrasiert. Am Ende wurde der Schwerverletzte mit einer zerrissenen Milz, einer Läsion des Dickdarms, einem Jochbeinbruch und Prellungen am ganzen Körper in einer U-Bahn abgelegt.
Sowohl die Urteile als auch der Freispruch sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich Rechtsmittel vor.