Wiener Gastpatienten-Regel laut Anwalt nicht rechtskonform

Aus dem Krankenanstaltengesetz (KAG) des Bundes gehe hervor, "dass alle sozialversicherten Patienten in Anstaltspflege zu übernehmen sind, wenn Anstaltsbedürftigkeit besteht - selbstverständlich nicht nur bei unabweisbaren Patienten", so Bachinger in der "Presse" (Montag-Ausgabe).
KAG lässt bei Gastpatienten-Regel keine Ausnahmen zu
Am Freitag wurde bekannt, dass Personen ohne Hauptwohnsitz in Wien, die keine Akutversorgung bzw. keine Behandlungen, die nur in den Spitälern der Bundeshauptstadt angeboten werden, benötigen, an ihre Heimatbundesländer verwiesen werden sollen. Das hielt der Wiener Gesundheitsverbund in einem Schreiben an die Direktoren der Krankenhäuser fest.
Das Krankenanstaltengesetz (KAG) des Bundes gebe den Rahmen für alle Landes-Krankenanstaltengesetze und somit auch für das in Wien vor, argumentierte Bachinger. "Das Bundes-KAG sieht hier keine Ausnahmen vor, die eine Anknüpfung an einen Hauptwohnsitz in einem Bundesland zulassen." Das sei auch vom Sozialministerium bestätigt worden. Wien erhalte aus dem Finanzausgleich für die überregionale Versorgung auch mehr Mittel, als der Stadt aufgrund der Bevölkerungszahl zustehen würde.
(APA/Red)