Wiener Fußballer vor Gericht: Gegenspieler bewusstlos getreten

Eine tätliche Auseinandersetzung während eines unterklassigen Fußballmatches zwischen zwei Wiener Vereinen hat am Mittwoch für einen mittlerweile 19-jährigen Kicker strafrechtliche Folgen. Er muss sich wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht verantworten, weil er am 3. April 2022 einem Gegenspieler einen Kopfstoß und anschließend Fußtritte gegen den Kopf versetzt haben soll.
Wiener Fußballer wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht
Der um neun Jahre ältere Wiener Kicker brach bewusstlos zusammen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Spital gebracht. Dem Strafantrag zufolge erlitt er eine schwere Gehirnerschütterung und musste intubiert werden. Daneben trug er Schürfungen im Gesicht und eine geringe motorische Schädigung des Speichennervs davon. Der 28-Jährige - von Beruf Justizwachebeamter - hat seit dem gewalttätigen Aufeinandertreffen kein Fußballmatch mehr bestritten. Der 19-Jährige hat dagegen im Juli den Verein gewechselt.
Mildes Urteil für Wiener Fußballer
Mit einem milden Urteil ist am Mittwoch das gerichtliche Nachspiel ausgegangen. Der Wiener Fußballspieler wurde trotz einschlägiger Vorstrafe erneut zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Strafrahmen liegt bei sechs Monaten bis fünf Jahren, wenn eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung des anderen herbeiführt wird.
Gewalttätige Auseinandersetzung bei Match in Wien-Favoriten
Die gewalttätigen Szenen spielten sich bei einem Match der 1. Klasse A in Wien-Favoriten ab. Zuerst kassierte der 28-Jährige vom jüngeren Gegenspieler, dessen Mannschaft zu diesem Zeitpunkt mit 0:2 zurücklag, einen "Headbutt", woraufhin der Angegriffene zurückschlug. Die Folge war eine Rauferei, während der der als Zuschauer anwesende jüngere Bruder des 19-Jährigen aufs Feld stürmte und ebenfalls auf den 28-Jährigen losging. Ins K.o. befördert wurde dieser dann allerdings laut Staatsanwaltschaft vom 19-Jährigen, indem ihm der gegnerische Kicker mit den Fußballschuhen wuchtig ins Gesicht trat.
Künstlicher Tiefsschlaf für Schwerverletzten
Der Schwerverletzte musste im Spital in den künstlichen Tiefschlaf versetzt werden. Zwei Tage wurde er stationär behandelt, dann in häusliche Pflege entlassen. Seinen Angaben zufolge hatte der Justizwachebeamte bis Mitte Mai starke Schmerzen und leidet bis heute an den Folgen der Tätlichkeiten.
Wiener Fußballer bekannte sich vor Gericht nicht schuldig
Der 19-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig. Nach gegenseitigem Geschubse sei "das Ganze dann eskaliert", meinte der Angeklagte. "Es war das Adrenalin." Der Tritt mit dem Fuß in das Gesicht des Gegners sei "aus Reflex" passiert. "Ich wollte ihn nicht absichtlich verletzen", meinte der junge Mann, der mittlerweile seine Fußball-Karriere beendet hat. Er habe auch schon ein Anti-Gewalt-Training absolviert und sei in engem Kontakt mit seinem Bewährungshelfer. Auf näheres Nachfragen des Privatbeteiligtenvertreters, Nikolaus Rast, stellte sich jedoch heraus, dass der 19-Jährige dieses Training bereits im Jahr 2021 gemacht hat und dies im Zuge seiner letzten Verurteilung wegen Körperverletzung im Februar 2020, wo er ebenfalls vom Landesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Die Staatsanwaltschaft hat zwar den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Strafe beantragt, allerdings wurde nun lediglich die Probezeit verlängert.
Geständnis wurde mildernd gewertet
"Sie müssen daran arbeiten. Das ist das letzte Mal, dass sie eine bedingte Strafe bekommen", meinte Richterin Michaela Röggla bei ihrer Urteilsbegründung. Mildernd wurden das Geständnis - deshalb wurde auf die Einvernahme der Zeugen verzichtet -, die Provokation des Opfers im Vorfeld sowie die Anerkennung des Privatbeteiligtenanschlusses in der Höhe von 3.410 Euro gewertet. Der 19-Jährige, dem Bewährungshilfe angeordnet wurde, muss nun erneut zum Anti-Gewalt-Training.
(APA/Red)