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Wiener Frühpensionist als Doping-Großhändler

Doping-Großhändler: Frühpensionist mit 4.700 Euro Monatseinkommen
Doping-Großhändler: Frühpensionist mit 4.700 Euro Monatseinkommen ©bilderbox.at
Im Wiener Straflandesgericht ist am Donnerstag ein frühpensionierter Buschauffeur der Wiener Linien als Doping-Großhändler verurteilt worden. Der 51-Jährige hatte jahrelang die Kraftsport-Szene mit Anabolika, Steroiden und zahlreichen anderen verbotenen Substanzen - darunter auch ein EPO-Präparat - versorgt.

Als er für seine Vorräte bei sich zu Hause keinen Platz mehr hatte, mietete er sich eigens dafür eine Wohnung an.

“In dieser Wohnung gab es keinen Wasser und keinen Strom. Es war eine klassische Bunkerwohnung, wie wir so was aus der Suchtgift-Szene kennen”, legte Staatsanwältin Nina Weinberger dar. Der Angeklagte habe 32 namentlich bekannte Hobbysportler versorgt. “14 Prozent der Leute in Fitness-Centern nehmen laut einer Studie illegale Mittel. Die Gefahr für Hobbysportler ist wesentlich größer als für Berufssportler, die medizinisch begleitet werden. Hobbysportler hauen einfach rein, was geht”, sagte Weinberger.

Als die “Soko Doping” den Mann Anfang April festnahm, wurden bei einer Hausdurchsuchung verbotene Mittel im Wert von 100.000 Euro sichergestellt. Der 51-Jährige dürfte vom Doping-Handel sehr gut gelebt haben: Monatlich konnte der Frühpensionist durchschnittlich 4.700 Euro ausgeben.

Der Angeklagte gab zu, seit eineinhalb bis zwei Jahren in großem Stil Bekannte und Freunde teilweise wöchentlich mit Ampullen versorgt zu haben, die er großteils aus der Slowakei bezogen haben dürfte. Er sei “im Lauf der Jahre eineg’rutscht”, gab er zu Protokoll: “In der ersten Zeit hat ma sie net viel dabei ‘dacht.”

Richter Walter Stockhammer verhängte über den geständigen Angeklagten nach § 22a Anti-Doping-Gesetz, das unter anderem den Handel mit Blutdoping-Präparaten unter Strafe stellt, und dem Arzneimittelgesetz ein Jahr Haft. Davon wurden dem Mann acht Monate unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen. Vier Monate muss er verbüßen, wobei ihm die sieben Wochen, die er in U-Haft verbracht hat, auf die Strafe angerechnet werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin behielt sich eine Rechtsmittelerklärung vor.

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