Die Anklagebehörde hatte Bedenkzeit erbeten. Nun wurde gegen die erstinstanzliche Entscheidung Rechtsmittel angemeldet.
Probleme beim Antritt zur Informatik-Matura
Der betreffende Schüler wollte zur Informatik-Matura antreten, hatte allerdings das Problem, in der sechsten Klasse das Wahlpflichtfach nicht offiziell belegt zu haben. Er war im Jahreszeugnis nicht benotet worden. Der Schuldirektor behob dieses Manko, indem er im Herbst 2014, als der Schüler in die achte Klasse kam, per Weisung eine sogenannte Nachtragsprüfung über den Lehrstoff der sechsten Klasse anordnete. Der Schüler bestand diese mit “Sehr Gut” und legte im Frühjahr 2015 auch die Informatik-Matura mit sehr gutem Erfolg ab.
Der Schulleiter war zu diesem Zeitpunkt bereits von seiner Funktion suspendiert worden. Der Schulerhalter hatte den Stadtschulrat eingeschaltet. Die Lehrerin, die als Administratorin die Weisung des Direktors umgesetzt hatte, wurde vom Stadtschulrat in dieser Causa vorgeladen. In weiterer Folge wurde sie vom Schulerhalter zur interimistischen Leiterin des Gymnasiums bestellt – allerdings nur für zwei Monate. Um die Nachfolge bewarb sich die Pädagogin nicht, als die Stelle ausgeschrieben wurde. “Weil sie diese Position nie angestrebt hat”, wie dazu aus dem Umfeld der Frau der APA gegenüber betont wurde. Die Leitung des betreffenden Gymnasiums ist seit 1. Juli 2015 neu besetzt.
(apa/red)