Wiener Entscheidung: Islamisches Recht kann im Privatrecht greifen

Konkret ging es um eine Schiedsvereinbarung, in der sich ein Mann verpflichtete, eine vermögensrechtliche Streitigkeit nach islamischem Recht (Ahlus-Sunnah wal-Jamaah) klären zu lassen. In der Vereinbarung hieß es, das Schiedsgericht solle "anhand der islamischen Rechtsvorschriften (…) nach Billigkeit in der Sache nach bestem Wissen und Gewissen" entscheiden.
Das daraus resultierende Urteil – eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 320.000 Euro – wurde nun vom Wiener Landesgericht bestätigt.
Kein Verstoß gegen Grundprinzipien des österreichischen Rechts
Das Gericht sah keinen Widerspruch zu den Grundwerten des österreichischen Rechts. Die genaue Auslegung der islamischen Normen wurde dabei nicht geprüft. Für das Gericht war allein der formale rechtliche Rahmen ausschlaggebend – nicht der konkrete Inhalt des Schiedsspruchs.
Scharia bei Vermögensstreitigkeiten zulässig
Das Landesgericht betonte, dass in zivilrechtlichen Vermögensangelegenheiten das islamische Recht wirksam vereinbart werden kann, solange das Ergebnis nicht den grundlegenden Prinzipien des österreichischen Rechts widerspricht.
(VOL.AT)