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Wiener Ehepaar zweigte als "Geldzähler" 15.000 Euro ab: Urteil

Die Angeklagten hätten das Geld "für Blödsinn verschwendet".
Die Angeklagten hätten das Geld "für Blödsinn verschwendet". ©pixabay.com (Sujet)
Ein Ehepaar aus Wien soll wurde am Montag wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt. Die Angeklagten nutzten eine Sicherheitslücke bei einer Tochterfirma der Post AG und zweigten so mindestens 15.000 Euro ab.

Ein Ehepaar ist am Montag wegen gewerbsmäßigen Diebstahls vom Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden, weil sie als “Geldzähler” zumindest 15.000 Euro abgezweigt haben sollen. Die beiden waren bei einer Tochterfirma der Post AG beschäftigt. Sie sollen eine Sicherheitslücke genützt haben, um sich persönlich zu bereichern. Sie wurden zu je fünf Monaten bedingt verurteilt.

Beim Geldzählen 15.000 Euro abgezweigt: Wiener Ehepaar verurteilt

Der 39-jährige Mann war in dem Unternehmen als Supervisor für die Münzzählung zuständig, seine um ein Jahr ältere Frau als Supervisorin für die Banknotenzählung. Im Lauf der Jahre entwickelten sie laut Anlage ein System, das ihnen ein illegales finanzielles Zubrot einbrachte, indem sie bei einem Großkunden – einem Betreiber von Selbstbedienungsautomaten für Getränke, Snacks und Süßwaren – das Ergebnis der Banknotenzählung manipulierten.

Erleichtert wurde ihr Vorgehen insofern, als der Kunde nicht wusste, wie viel Geld sich in den sogenannten Safebags befand, die der Post-Tochter übermittelt wurden. Die 40-Jährige soll regelmäßig einen Überhang ausgewiesen und damit suggeriert haben, beim vorangegangenen maschinellen Zählen wäre ein technischer Fehler passiert. Das Fehlerprotokoll, das aufgrund interner Vorgaben von einem zweiten Mitarbeiter abgesegnet werden musste, ließ sie sich laut Anklage von ihrem eingeweihten Ehemann absegnen. Den Differenzbetrag legte das Paar auf die Seite, das Fehlerprotokoll wurde vernichtet.

Gestohlenes Geld “für Blödsinn verschwendet”

“Was haben Sie mit dem Geld gemacht?”, wollte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Stefan Romstorfer, wissen. “Für Blödsinn verschwendet”, erwiderte die Angeklagte. Ihr Mann finanzierte mit dem Zuverdienst seine Spielsucht. Das von Verteidiger Werner Tomanek vertretene Ehepaar versicherte einhellig, man habe maximal 20.000 Euro und damit nur einen Bruchteil der inkriminierten Summe – angeklagt waren 130.000 Euro – abgezweigt.

Die interne Revision war im Februar 2017 dem Ehepaar auf die Schliche gekommen. Die beiden wurden entlassen. Seither sind nach Auskunft des Unternehmens keine Unregelmäßigkeiten beim Geldzählen mehr registriert worden.

Tatsächlich gestohlener Betrag bislang unbekannt

Indem sie Gott als Zeugen anrief, beschwor die Angeklagte, sie hätte nie mehr als einen Zehner, manchmal einen Fünfer auf die Seite gelegt. Ihr Mann versicherte, der angeklagte Betrag von 130.000 Euro sei ihm “rausgerutscht”, nachdem ihn die interne Revision zwölf Stunden ohne Wasser in ein Kammerl gesperrt und dann um 1.30 Uhr ohne Anwalt vernommen hätte: “Ich habe einfach eine Summe gesagt.” Er sei “komplett durcheinander” gewesen: “Ich habe in dem Zimmer sogar geweint.”

Das Beweisverfahren machte deutlich, dass man bei der Post-Tochter offenbar bis heute nicht mit Sicherheit weiß, wie viel sich das Ehepaar unrechtmäßig zugeeignet hat. Wenn man nicht wisse, was vom Kunden reinkomme, könne man nicht beurteilen, wie viel drinnen ist, merkte eine Vertreterin des Unternehmens im Zeugenstand lapidar an: “Das ist die bittere Wahrheit.” Das Unternehmen hatte wenige Tage vor der Verhandlung konsequenterweise auch den ursprünglich angemeldeten Privatbeteiligten-Anschluss zurückgezogen und machte damit im Strafverfahren keinen Schadenersatz gegen die Angeklagten geltend.

Je fünf Monate bedingt: Urteile nicht rechtskräftig

Letzten Endes ging das Gericht zugunsten der Angeklagten von einer Schadenssumme von mindestens 15.000 Euro aus. Dieser Betrag wurde auch für verfallen erklärt. “Vielleicht war es so, dass es weit mehr war. Aber das ist Ihnen nicht nachzuweisen”, sagte der Richter. Das Sicherheitssystem bei der Post-Tochter sei jedenfalls “alles andere als sicher”, stellte der Richter abschließend fest.

Der Verteidiger war mit den Urteilen einverstanden, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Bewährungsstrafen sind damit nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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