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Wiener drohte wegen verlegtem Spitalstermin mit Blutbad: Prozess

Der Wiener wurde zu 10 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Wiener wurde zu 10 Monaten bedingter Haft verurteilt. ©APA
Der 75-jährige Wiener hatte am 28. September einem Wiener Spital telefonisch mit einem Blutbad gedroht, nachdem man ihm einen vereinbarten Behandlungstermin aufgrund coronabedingter Überlastung vorverlegt hatte.

Der Mann ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen schwerer Nötigung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Patient sollte statt um 10.00 uhr bereits in der Früh erscheinen

Statt um 10.00 Uhr sollte der Patient bereits in der Früh erscheinen - auch, um vor der Behandlung abklären zu können, ob er nicht mit dem Coronavirus infiziert war. Das behagte dem 75-Jährigen gar nicht, am Telefon machte er seinem Ärger Luft. Er kündigte an, er werde mit seinem Pkw "in das Spital reinfahren" seine "Automatik-Waffe" mitnehmen und "alle niederschießen".

Angeklagter verteidigt sich mit "Wiener Schmäh"

Vor Gericht verantwortete sich der bisher Unbescholtene damit, er habe "einen Spaß machen wollen". Die Dame am Telefon habe aber zu schreien begonnen. "Sie hat leider hysterisch reagiert", meinte der Verteidiger. Dabei habe sein Mandant "einen typischen Wiener Schmäh" angebracht: "Das war ja nicht ernst gemeint. Wenn ich sag, ich reiß dir den Schädl ab, heißt das nicht, dass ich den enthaupte."

Drohung löste Wega-Einsatz aus

Die fernmündliche Drohung hatte einen Wega-Einsatz ausgelöst. Acht schwerbewaffnete Beamte klopften wenig später an der Wohnungstür des 75-Jährigen. Als seine Ehefrau aufmachte und das Großaufgebot vor sich sah, kommentierte sie dies mit: "So viel Polizei für nichts". Dann versuchte der 75-Jährige die Tür zuzudrücken, worauf er zu Boden befördert, fixiert und festgenommen wurde.

Der Richter bezeichnete die inkriminierte Wortspende als "völlig inakzeptabel". Gerade gegen Krankenhäuser, "die sich in Corona-Zeiten schwertun", sei ein derartiges Vorgehen unangebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 75-Jährige erbat Bedenkzeit.

(APA/red)

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