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Wiener Burgtheater erhält in Causa Teichtmeister keine Akteneinsicht

In der Causa Teichtmeister gibt es keine Akteneinsicht für das Burgtheater.
In der Causa Teichtmeister gibt es keine Akteneinsicht für das Burgtheater. ©APA/FLORIAN WIESER (Archivbild)
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat einen Antrag des Burgtheaters auf Akteneinsicht in der Causa Teichtmeister abgelehnt. Das Theater wollte seine Positio
Weiter kein neuer Termin für Teichtmeister-Prozess
Burgtheater-Vorgehen im Fall Teichtmeister war korrekt

Es würde kein ausreichend begründetes rechtliches Interesse des Burgtheaters in Wien gegeben, das über "bloß wirtschaftliche Interessen" hinausreichen würde, begründet das Wiener Landesgericht für Strafsachen seine Entscheidung.

Teichtmeister wurde von Wiener Burgtheater im Jänner entlassen

Der ehemalige Arbeitgeber Teichtmeisters, der seit 1. Dezember 2019 Ensemblemitglied an der Burg war und am 13. Jänner 2023 nach Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten strafrechtlichen Anschuldigungen fristlos entlassen wurde, hatte Akteneinsicht begehrt, um die Position der Burgtheater GmbH in zukünftigen arbeitsgerichtlichen bzw. zivilrechtlichen Verfahren zu stärken, wie dem dreiseitigen, mit 17. März datierten Gerichtsbeschluss zu entnehmen ist, der der APA vorliegt.

Demnach wurde seitens des Burgtheaters geltend gemacht, es sei durch die fristlose Entlassung Teichtmeisters "ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden". Die Geschäftsführung sei "verpflichtet, die rechtlichen Interessen der Burgtheater GmbH zu wahren und abzuklären, inwieweit ihr Ansprüche gegen den Angeklagten zustehen". Aus dem Gerichtsakt würden sich "Zeitpunkt, Umfang und Art der Kenntnis des Angeklagten vom anklagegegenständlichen Tatvorwurf und seine Verantwortung im Strafverfahren ergeben", weshalb namens der Burgtheater GmbH Zugang zum Akt begehrt wurde, um im Falle eines auf Schadenersatz gerichteten Verfahrens gegen Teichtmeister die Position zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen zu stärken.

Rechtliches Interesse an Akten in Causa Teichtmeister derzeit "nicht konkret"

Das Landesgericht gab am vergangenen Freitag dem Ansinnen des Burgtheaters nicht Folge, weil das behauptete rechtliche Interesse an der Akteneinsicht - jedenfalls derzeit - "nicht konkret" vorliege. Es sei nämlich noch kein Zivilverfahren zwischen der Burgtheater GmbH und Teichtmeister anhängig. "Die bloße Idee eines möglicherweise in der Zukunft stattfindenden Zivilverfahrens trägt dem Erfordernis der Konkretheit nicht ausreichend Rechnung", heißt es im Gerichtsbeschluss.

Nebenbei verweist das Landesgericht auf die "massive Medienberichterstattung" in der Causa Teichtmeister, "wodurch auch wesentliche Informationen aus dem Strafakt öffentlich kursieren. Zeitpunkt, Umfang und Art der Kenntnis des Angeklagten vom anklagegegenständlichen Tatvorwurf und seine grundsätzlich geständige Verantwortung im Strafverfahren sind bereits einer Vielzahl von Medienberichten zu entnehmen". Abschließend wird festgehalten, die Behauptung, die Beweislage und damit die Rechtsposition des Burgtheaters würden sich mit Kenntnis des gesamten Akteninhalts verbessern, sei "zu unsubstanziiert" und das vorgegebene rechtliche Interesse daher "nicht ausreichend glaubhaft gemacht".

(APA/Red)

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