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Wiener brach bei bestem Freund ein: Verurteilt

Das Gericht gab ein mildes Urteil ab.
Das Gericht gab ein mildes Urteil ab. ©APA
Weil ein 21-Jähriger in die Wohnung seines besten Freundes einbrach, musste er sich heute vor Gericht verantworten. Der Freund hatte den Namen des 21-Jährigen für Bestellbetrügereien missbraucht, der 21-Jährige wollte ihn zur Rede stellen.

Ein 21-Jähriger ist am Landesgericht für Strafsachen wegen Hausfriedensbruchs rechtskräftig zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte sich am 10. September 2019 mit Gewalt Zutritt zur Wohnung seines ehemals besten Freundes verschafft, um diesen zur Rede zu stellen. Dieser und dessen Frau hatten im Namen des 21-Jährigen Bestellbetrügereien begangen.

"Bester Freund" missbrauchte Namen des 21-Jährigen

"Es hat mich emotional so getroffen, dass das nach einer 15-jährigen Freundschaft passiert ist. Das war höchst emotional. Ich habe es nicht ausgehalten", sagte der Angeklagte. Er habe eines Tages ein Schreiben von einem Inkasso-Büro erhalten und sei so draufgekommen, dass sein Name und seine Anschrift missbraucht wurden. Ihm sei rasch klar geworden, wer dafür verantwortlich war: "Sie (sein Freund und dessen Frau) sind Sozialschmarotzer. Die haben einfach gar nix." Als er vor ihrer Wohnung auftauchte, hätte ihm die beiden nicht einlassen wollen. Da habe er an der Wohnungstür seinen Fuß in den offenen Spalt gezwängt, sich hineingedrängt, die Frau mit einem Ellbogenstoß zur Seite gestoßen und mit seinem langjährigen Freund "eine Aussprache" geführt.

"Er hat sich fast angepinkelt. Er hat sich gedacht, jetzt kommt was Schlimmes. Aber ich bin ganz anders als früher", erzählte der 21-Jährige. Da lachte sein Verteidiger Philipp Wolm, der den jungen Mann "mein Vorzeige- mein Sozialprojekt" nannte. "Er hat sich gebessert", erklärte Wolm.

Schwere Kindheit

Der Angeklagte war erstmals 2014 verurteilt worden. Als Teenager fasste er wegen Raubes 19 Monate teilbedingt aus. Zwei weitere Verurteilungen folgten, einmal wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, dann wieder wegen schweren Raubes. Über die kriminelle Vergangenheit des Angeklagten sah Richterin Claudia Zöllner aber generös hinweg. Sie fand das nunmehr inkriminierte Verhalten "mehr als nachvollziehbar". Es sei verständlich, "dass man sich da sehr, sehr ärgert". Die Staatsanwaltschaft war mit der Bewährungsstrafe einverstanden.

(APA/red)

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