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Wiener Autohändler musste Kundin Kaufpreis erstatten: Berufung gegen Urteil nach VW-Skandal

Ein Wiener Autohändler geht nun gegen das Urteil nach dem VW-Skandal vor.
Ein Wiener Autohändler geht nun gegen das Urteil nach dem VW-Skandal vor. ©AFP PHOTO / Tobias SCHWARZ
Ein Wiener VW-Händer musste nach eine, Urteil des Handelsgerichts (HG) einer Kundin den Kaufpreis ihres manupulierten Diesel-Golf plus Zinsen zurückzahlen. Nun will er gegen das Urteil "selbstverständlich" berufen, wie dei Porsche Holding am Donnerstag mitteilte.

Der Entscheid sei “in jeder Hinsicht rechtlich verfehlt”. “Nachdem das Fahrzeug weiterhin verkehrs- und betriebssicher und auch die Zulassung in keiner Weise gefährdet ist, besteht keine rechtliche Grundlage für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und kann von der Wesentlichkeit eines Irrtums nicht ausgegangen werden”, argumentiert der österreichische VW-Generalimporteur in einer Aussendung.

Zahlreiche Klagen nach VW-Skandal

Zum von VW illegalerweise geschönten Stickoxid-Ausstoß (NOx) bei Dieselfahrzeugen seien in Österreich bereits 67 erstinstanzliche Urteile ergangen. “51 dieser Urteile waren klagsabweisend.” Allein vergangene Woche hätten das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz und das Landesgericht Steyr Klagen gegen VW-Händler abgewiesen. Auch die Oberlandesgerichte (OLG) Wien, Linz, Graz und Innsbruck hätten Ansprüche von Autofahrern verneint. Das OLG Innsbruck habe erst vor Kurzem ein Urteil des Landesgerichts Feldkirch umgedreht und eine Klage gegen einen Händlerbetrieb in zweiter Instanz abgewiesen. “Die Zahl der klagsabweisenden zweitinstanzlichen Urteile hat sich damit auf 26 erhöht”, so die Porsche Holding.

Der Erfolg von Irrtumsklagen gegen Autohändler, die die Rückabwicklung des Kaufvertrags begehren, hängt de facto davon ab, ob die Richter den Klägern glauben, dass sie das Fahrzeug nicht gekauft hätten, wenn sie um die Manipulation der Schadstoffwerte gewusst hätten. Bei Schadenersatzklagen, also Klagen auf Wertminderung, spielt diese Frage hingegen keine Rolle. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und auch andere Prozessfinanzierer schlagen daher den Schadenersatzweg ein – sie gehen direkt gegen die deutsche Volkswagen AG vor.

(APA/Red)

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