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Wiener Autofahrer über neue Strafe für Falschparker verärgert

Wer mit seinem Fahrzeug in andere Verkehrsflächen hineinragt, muss 36 Euro Strafe zahlen.
Wer mit seinem Fahrzeug in andere Verkehrsflächen hineinragt, muss 36 Euro Strafe zahlen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Wer beim Parken mit seinem Fahrzeug zu weit in den Gehsteig oder Radweg hineinragt, muss seit Inkrafttreten der neuen StVO 36 Euro Strafe zahlen. In Wien häufen sich deswegen derzeit die Beschwerden.

Die neue Straßenverkehrsordnung sorgt für Ärger bei Autofahrern in Wien, denn die neuen Regeln sollen vor allem Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer bringen.

Strafe für Falschparker: Pkw-Lenker in Wien über neue StVO verärgert

Mehr Platz für diese Verkehrsteilnehmer heißt gleichzeitig weniger Platz für Fahrzeuglenker, was nun in Wien bereits einige zu spüren bekommen haben. Wer beim Parken zu weit in den Gehsteig hineinragt, erhält seit dem Inkrafttreten der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung nämlich einen Strafzettel. Beim ÖAMTC häufen sich deswegen die Beschwerden, wie "Wien heute" berichtet.

36 Euro Strafe für Hineinragen auf Gehsteig und Radweg

Die neue Regelung, die besagt, dass ein Hineinragen von Fahrzeugteilen auf Gehsteigen oder Radwegen nicht mehr erlaubt ist, wird bei Nichtbeachten mit 36 Euro bestraft.

Sinn der Novelle ist es, auf den Gehwegen genügend Platz zu haben. Derzeit liegt es im Ermessen der Parksheriffs, ob ein Strafzettel für das Hineinragen in andere Verkehrsflächen ausgestellt wird.

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(Red)

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