Vor 1996 errichtete Anlagen werden zudem innerhalb eines Jahres einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Das Gesetz tritt 2007 in Kraft. Es hat vergangene Woche im Landtag die Zustimmung aller vier Parteien erhalten.
Schon bisher war die Nachrüstung der Aufzüge in Wien vorgeschrieben, erläuterte Helmut Safer vom TÜV Österreich. Neu ist nun aber, dass per Gesetz – inklusive genau definierter Fristen – nach Gefährdungssituationen gesucht wird. Darunter fallen auch unsichere Verriegelungen, ein zu großer Abstand zwischen Fahrkorb- und Schachttür oder unzulängliche Notrufeinrichtungen. Je nach Gefahr kann eine bis zu fünfjährige Frist zur Behebung der Mängel gegeben werden. Im schlimmsten Fall wird eine Anlage gleich gesperrt.
Noch bis 1992 wurden Aufzüge ohne Innentür bewilligt. Heute gibt es davon in Wiener Wohnhäusern – und nur um diese geht es in dem Gesetz – noch rund 12.000, so Faymann. Bei den Wiener Gemeindebauten sind es 2.275 der 7.545 Anlagen, die dann aber zumindest mit Lichtschranken oder ähnlichen Systemen ausgestattet sind. Der Einbau einer Tür kostet im Schnitt 4.500 Euro und wird von der Gemeinde mit bis zu 80 Prozent gefördert. Die Aktion wurde 2005 gestartet, seither wurden 1,3 Mio. Euro an Fördermitteln zugesichert.
Mängel an Aufzugsanlagen können der Wiener Baupolizei (Magistratsabteilung 37) gemeldet werden. Derzeit gibt es jährlich rund 100 solcher Anzeigen, wobei es in weniger von zehn Fällen zu einer tatsächlichen Sperre kommt, erläuterte Faymann.
Keine Sorgen braucht man sich übrigens um das letzte gute Dutzend Paternoster in Wien machen. Die Personenumlaufaufzüge sind vom dem Gesetz und seinen Sicherheitsvorschriften ausgenommen und dürfen auch nach 2013 durch das Rathaus oder das Haus der Industrie rumpeln.