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Wiener Arzt verletzte Patientin bei Akupunktur

Symbolfoto |&copy Bilderbox
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Ein Wiener Arzt wurde am Dienstag im Straflandesgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt (90 Tagessätze zu je 100 Euro).

Davon sah ihm der Senat nur ein Drittel unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nach. Der Arzt hatte einer Patientin bei einer Akupunktur eine schwere Augenverletzung zugefügt. Das Gericht sprach in diesem Zusammenhang von „mehrfacher Sorgfaltswidrigkeit“. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die 80-jährige Frau war bei dem Orthopäden seit längerem wegen Rückenschmerzen in Behandlung. Mit Akupunktur-Sitzungen erhoffte sie sich eine Linderung ihrer Leiden. Der Facharzt dürfte dabei aber nicht immer ganz bei der Sache gewesen sein. Das Gericht stellte in seiner Ordination jedenfalls „fast fabriksmäßige Zustände“ fest: So schob der viel beschäftigte Facharzt die am Kopf mit mehreren Nadeln punktierte Frau auch gleich in eine Magnetfeldröhre (Durchmesser: 50 Zentimeter), um die Zeit für die an diesem Tag ebenfalls vorgesehene Magnetfeldresonanz-Therapie einzusparen.

Augapfel wurde perforiert

Dabei war ihm allerdings entgangen, dass ihm beim Punktieren ein fataler Fehler unterlaufen war. Er hatte eine Nadel, die er an der rechten Schläfe unterhalb der Augenbraue setzen wollte, in den äußeren Augenwinkel und damit in die Augenhöhle hinein gestochen. Der rechte Augapfel der Patientin wurde dabei perforiert.

Neben der falschen Stichrichtung hatte der Mediziner überdies falsche Nadeln verwendet: Diese waren mit fünf Zentimeter ungewöhnlich lang, „da ihm die kürzeren ausgegangen waren“, wie das Gericht lapidar anmerkte.

Als die Patientin nach der 20-minütigen Behandlung über getrübte Sicht und einen „Schleier“ vor dem rechten Auge klagte, führte der Orthopäde den so genannten Fingertest durch und schickte die 80-Jährige danach heim. Es sei alles in Ordnung, beschied er ihr. Ihr Mann brachte sie am nächsten Tag ins Spital, wo die Verletzung erkannt wurde. Die Frau musste zwei Wochen stationär behandelt werden.

Arzt geht von “Selbstverletzung” aus

Schuldeinsicht zeigte der Arzt keine. Er habe mit Sicherheit nicht eine falsche Stichrichtung gewählt, da die Patientin sonst über Schmerzen geklagt hätte. Er ging von einer „Selbstverletzung“ aus. Nicht er, sondern die Frau müsse sich diese mit einer ungeschickten Kopfbewegung zugefügt oder mit einem unbewussten Fahren der Hand Richtung Kopf die Nadel verrückt haben.

Das Gericht kam zu einer anderen Ansicht. „Als Arzt hätten Sie Besseres leisten können“, schimpfte der Vorsitzende. Der Mediziner ist in seinem Fachgebiet übrigens in der gerichtlichen Sachverständigen-Liste eingetragen.

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