Eine Wiener Anwaltsgehilfin ist am Dienstag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, einer Klientin in betrügerischer Absicht mehr als 288.000 Euro abgeluchst zu haben. Ein Schöffensenat fand keine Beweise, dass die Angeklagte unberechtigterweise Honorare kassiert hätte. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig.
Opfer machte widersprüchliche Angaben
Der Frau war angelastet worden, einer 56-Jährigen weisgemacht zu haben, es wären Honorarzahlungen erforderlich, um ein Strafverfahren abzuwenden und zu verhindern, dass die Finanz auf ihr Haus in Niederösterreich zugreifen konnte. Das vorgebliche Opfer verwickelte sich in der Verhandlung allerdings in Widersprüche, Zeugen - speziell ein Geschäftsmann, der letztlich das Haus um 145.000 Euro erworben hatte - stützten die Angaben der 56-Jährigen nicht. Die Anklage wurde daher nach kurzer Beratung von einem Schöffensenat zurückgewiesen.
(APA/red)