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Wiener Allgemeinmediziner handelte mit Diebesgut: Prozessurteil

Ein Wiener Mediziner wurde am Freitag verurteilt
Ein Wiener Mediziner wurde am Freitag verurteilt ©APA (Sujet)
Weil er regelmäßig Einbrechern Diebesgut abnahm und weiterverkaufte, wurde ein Wiener Allgemeinmediziner am Freitag wegen Hehlerei verurteilt.

Gestohlene Smartphones, Laptops, Tablets, Schmuck, Uhren, Pelzmäntel und eine Jacke aus Pythonleder wurden bei Hausdurchsuchungen in der Wohnung und Ordination des Arztes sichergestellt.

Wiener Allgemeinmediziner wegen Hehlerei verurteilt

Richter Wilhelm Mende verhängte über den bisher Unbescholtenen sieben Monate bedingt und eine unbedingte Geldstrafe von 3.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Jürgen Stephan Mertens legte dagegen volle Berufung ein. Der praktische Arzt hatte – so das Ergebnis langwieriger kriminalistischer Ermittlungen – engen und regen Kontakt zu einer algerischen Tätergruppe, die auf Einbruchsdiebstähle spezialisiert und bundesweit tätig war. Immer wieder riefen die Kriminellen den Mediziner an und boten ihm ihr Diebesgut an. Der Arzt betrieb neben seiner Praxis mit sechs weiteren Mitarbeitern ein Friseur-Geschäft und einen Handyshop, wo er – so die Vermutung der Anklagebehörde – die Smartphones bzw. deren Bestandteile verhökert haben dürfte.

Temporäres Berufsverbot verhängt

Der Angeklagte bestritt, bewusst gestohlene Wertsachen entgegengenommen zu haben. Fast die Hälfte der bei ihm beschlagnahmten Gegenstände konnte allerdings konkreten Diebstählen zugeordnet werden. Obendrein wurde der Arzt von den Ergebnissen einer richterlich genehmigten Telefonüberwachung belastet. Am Ende wurde er wegen 23 von ursprünglich 89 zur Anklage gebrachten Stücken verurteilt. Die MA 40 hatte die Ordination, in der rund 6.000 Patienten behandelt wurden, bereits im Jahr 2014 schließen lassen. Über den Allgemeinmediziner wurde von der Ärztekammer außerdem ein temporäres Berufsverbot verhängt, als die strafrechtlichen Ermittlungen bekannt wurden. Ob der Arzt endgültig seinen Kassenvertrag verliert, hängt davon ab, ob das erstinstanzliche Urteil im Rechtsmittelverfahren bestätigt wird.

(APA/Red.)

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