Auch wenn jemand züchtet, um Rassen scharf zu machen oder gefährliche Wildtiere hält, sind künftig mindestens 1.000 Euro zu bezahlen.
Mindeststrafe von 1.000 Euro: Wien verschärft Tierhaltegesetz
“Solche Delikte sind keine Kleinigkeit und müssen daher auch entsprechend geahndet werden, um abschreckende Wirkung zu erzielen und die Tiere zu schützen”, betonte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) in einer Aussendung. Ein Tierhalteverbot wird bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen verhängt, etwa wenn ein Halter gegen behördliche Auflagen wie die vorgeschriebene Leinen- und Beißkorbpflicht verstößt oder wenn er seinen Liebling so hält, dass Gefahr für Mensch oder Tier besteht. Auch bei sogenannten “animal hoarding”-Fällen (zwanghaftes Sammeln von Tieren, Anm.) kann es zur Anwendung kommen.
Vermittlung von abgenommenen Tieren soll beschleunigt werden
Mit dem neuen Gesetz soll auch die Vermittlung von abgenommenen Tieren beschleunigt werden. Bisher mussten langwierige Strafverfahren abgewartet werden, bis das Tier rechtlich als “verfallen” erklärt werden und an einen neuen Halter weitervermittelt werden konnte. Künftig soll in schwerwiegenden Fällen eine Rückgabe an den straffälligen Besitzer nicht mehr möglich sein und das Tier somit rasch weitervermittelt werden können.
(APA/Red.)