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Wien verschärft E-Scooter-Regeln ab 19. Mai zum Teil

Die Stadt Wien hat sich für ein Übergangskonzept entschieden.
Die Stadt Wien hat sich für ein Übergangskonzept entschieden. ©APA
Aufgrund eines laufenden Rechtsstreits um die Konzessions-Vergabe kann die Stadt Wien nur einen Teil der Regel-Verschärfung für E-Scooter umsetzen, was nun mit 19. Mai geschehen wird.
Strengere Regeln verzögern sich
Die Regel-Verschärfungen im Überblick

In Wien gelten strengeren Regen für die Betreiber von E-Leih-Scootern nun ab 19. Mai. Ab dann ist etwa das Parken am Gehsteig verboten. Es wird fixe Anmiet- bzw. Abstellflächen geben, auch Sperrzonen und Langsamfahrzonen sind geplant.

Andere Punkte wie etwa die Reduktion der Höchstzahl der Roller können erst in den Verträgen mit den Betreibern festgeschrieben werden. Diese wird es erst geben, wenn ein laufender Rechtsstreit um die Konzessions-Vergabe entschieden ist.

Rechtsstreit um Konzessions-Vergabe verzögert Regel-Verschärfung

Die Stadt Wien hatte in den vergangenen Wochen vier Verleiher von E-Scootern für die Bundeshauptstadt per EU-weiter Ausschreibung gesucht. Beworben haben sich jedoch fünf Anbieter. Zum Zug kamen die etablierten Anbieter "Bird", "Lime" und "Link". Neu mit dabei ist der schwedische Betreiber "Voi". Die Firma "Tier-Mobility", die im Verfahren keine Konzession zugesprochen bekommen hat, zog vor Gericht. Der geplante Startschuss für die Neuregelung Anfang Mai musste verschoben werden.

Wie Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ), NEOS-Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner und der Rechtsanwalt Claus Casati am Mittwoch im Gespräch mit Journalisten erläuterten, ist damit zu rechnen, dass das Landesverwaltungsgericht in zwei bis drei Monaten über den Einspruch entscheidet. Erst dann könne das Gesamtkonzept umgesetzt werden. Ein mögliches Rechtsmittel gegen das Urteil hätte keine aufschiebende Wirkung, erläuterte Casati. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Einspruch keinen Erfolg hat. Die Entscheidung für die vier Betreiber sei objektiv und nachvollziehbar erfolgt, versicherte er.

Stadt Wien kann Verträge mit Betreibern nocht abschließen

Für die Stadt bedeutet das Verfahren aber insofern eine Verzögerung, dass die Verträge mit den Betreibern nicht abgeschlossen werden können. In diesen soll die Reduktion der Gefährte in jenen Bereichen fixiert werden, in denen es ein Überangebot gibt. Kommuniziert wurde bereits, dass die Maximal-Anzahl in der Inneren Stadt insgesamt 500 E-Scooter betragen darf. In den Bezirken Leopoldstadt bis Alsergrund und Brigittenau sollten in Zukunft insgesamt 1.500 Roller stehen dürfen.

Dafür soll die Versorgung der Außenbezirke verbessert werden. Auch die Einrichtung eines "Dashboards", das permanent aktuell die Standorte der Scooter anzeigt, wird erst in den jeweiligen Vereinbarungen festgeschrieben. Zudem gibt es technische Anforderungen für die Leihfahrzeuge, also etwa vorgeschriebene Blinker.

Teil der strengeren E-Scooter-Regeln gilt ab 19. Mai

Ein Teil der geplanten Maßnahmen kann hingegen mittels Verordnung geregelt werden, wie Sima ausführte. Diese kommen nun ab 19. Mai. Die Leih-Scooter dürfen dann nicht mehr am Gehsteig abgestellt werden. Für die Anmietung bzw. die Rückgabe wird es fixe Abstellflächen an Hotspots geben. Diese sind markiert. Wer seinen E-Sooter in der Umgebung von 100 Meter abstellen möchte, kann seine Miete dort nicht beenden.

Das Abstellen außerhalb ist nur dort möglich, wo keine solche Stellfläche in der Nähe ist - und dann eben nicht am Gehsteig, sondern etwa in der Parkspur auf der Straße. Bis zum Jahresende sollen 200 der fixen Scooter-Areale eingerichtet werden. 2024 kommen 100 weitere dazu. Falsch abgestellte Roller müssen von den Betreibern unverzüglich entfernt werden.

Auch Sperrzonen für E-Scooter gelten ab 19. Mai in Wien

Auch Sperrzonen werden schon ab 19. Mai definiert. Im Bereich von Krankenanstalten, in Parks oder auf Märkten funktionieren die Leihgefährte künftig nicht mehr. Langsamfahrbereiche wiederum wird es etwa in Begegnungszonen oder Wohnstraßen geben. Die Geschwindigkeit wird dort automatisch gedrosselt. Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln von den Organen der Parkraumüberwachung - also den sogenannten Parksheriffs.

Unsachgemäß abgestellte Roller seien ein großes Ärgernis, betonte Sima: "Wir werden deshalb nicht bis zum Gerichtsentscheid warten, sondern unsere strengeren Regeln für das Abstellen von Rollern schon vorher verordnen."

(APA/Red)

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