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Wien: Kritik an geplanter Zweitwohnsitzabgabe

Rote und pinke Kritik gibt es an der geplanten Wiener Zweitwohnsitzabgabe.
Rote und pinke Kritik gibt es an der geplanten Wiener Zweitwohnsitzabgabe. ©Pixabay (Sujet)
Die Ankündigung der Regierungskoalition aus SPÖ und NEOS in Wien, eine Abgabe auf Zweitwohnsitze einzuführen, wird nicht von allen Seiten begrüßt.
Zweitwohnsitz: Diese Wiener sollen künftig zahlen

Die SPÖ im Burgenland hat eher verhalten auf die geplante Zweitwohnsitzabgabe reagiert und plant, Kontakt zum Wiener Rathaus aufzunehmen. Die JUNOS setzen sich für Ausnahmen für Studierende bis zum Alter von 26 Jahren ein.

Zweitwohnsitzabgabe in Wien ab 2025 geplant

Die Zweitwohnsitzabgabe soll ab dem Jahr 2025 in Wien erhoben werden und betrifft Personen, die keinen Hauptwohnsitz, sondern lediglich einen Nebenwohnsitz in der Stadt haben. Das Tarifsystem richtet sich nach der Größe der Wohnung in Quadratmetern. Die Abgabe wird einmal im Jahr für jede Wohnung erhoben, unabhängig von der Anzahl der Personen, die dort einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Die jährlichen Grundbeträge sind gestaffelt. Für Wohnungen bis 60 Quadratmeter werden 300 Euro fällig, für Wohnungen bis 130 Quadratmeter 450 Euro und für größere Objekte sind 550 Euro zu bezahlen.

Ausnahmen in Entwurf für Wiener Zweitwohnsitzabgabe

Die Grundbeträge werden durch verschiedene Zu- und Abschläge ergänzt, um unterschiedliche Lagen und Zustände zu berücksichtigen, wie das Rathaus mitteilt. Ebenso wird die Anzahl der Zweitwohnungen bei der Berechnung berücksichtigt. Für jede zweite bzw. jede weitere Wohnung ist ein Zuschlag von 50 Prozent vorgesehen. Wohnungen ohne Stromversorgung erhalten hingegen Abschläge. Der vorliegende Entwurf enthält auch Ausnahmen, die beispielsweise Studierendenheime, Pflegewohnhäuser oder Wohnheime für Arbeiterinnen und Arbeiter betreffen.

Zweitwohnsitzabgabe: SPÖ Burgenland will mit SPÖ Wien reden

Im Burgenland reagierte man auf den Vorschlag aus Wien zurückhaltend. Der SPÖ-Klubobmann Roland Fürst erklärte gegenüber der APA, dass man die Vorlage genau prüfen werde, um zu sehen, welche Auswirkungen dies für burgenländische Zweitwohnsitzer haben könnte. Man wolle nicht in einen Wettbewerb zwischen den Bundesländern einsteigen. Es sei auch nicht im Interesse des Burgenlandes, eine ähnliche Gebühr für Wiener Bürger zu erheben. Die SPÖ werde auf jeden Fall das Gespräch mit dem zuständigen Stadtrat (Peter Hanke, SPÖ, Anm.) suchen. Fürst betonte außerdem, dass es nicht im Sinne der SPÖ sei, burgenländische Pendler, die in Wien arbeiten, zu bestrafen.

JUNOS für Nachbesserungen bei Zweitwohnsitzabgabe

Auch die Jugendorganisation JUNOS gibt an, dass es "Nachbesserungsbedarf" beim Entwurf gibt. Sie möchten eine Ausnahmeregelung für junge Menschen. "Wien hat über 193.000 Studierende. Vielfach junge Menschen, die aus ihrem Heimatbundesland in die Hauptstadt gezogen sind, um dort zu studieren. Wir fordern eine Ausnahme für alle unter 26 Jahren", erklärte Lukas Schobesberger, der Bundesvorsitzende der liberalen Studierenden, in einer Aussendung der JUNOS. Die Ausnahme sollte für alle gelten, die aktiv studieren, unabhängig davon, ob sie in einem Studentenheim wohnen oder nicht.

Zweitwohnsitzabgabe auch in anderen Bundesländern

Eine Abgabe auf Nebenwohnsitze in Österreich ist keine Neuheit. Auch einige andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen, wobei der Schwerpunkt dort oft auf Ferienwohnungen liegt. Die Regelungen zur Zweitwohnsitzabgabe in Kärnten und Vorarlberg kommen den Plänen in Wien am nächsten. Vor Kurzem wurde in Vorarlberg beschlossen, diese Abgabe zusammen mit einer Leerstandsabgabe einzuführen. Insgesamt können hier jährlich bis zu 2.775 Euro anfallen.

Seit Oktober 2022 gilt in der Steiermark das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG). Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit, entsprechende Abgaben im Gemeinderat zu beschließen und anschließend einzutreiben. Die konkrete Höhe der Abgaben kann dabei von jeder Gemeinde innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst festgelegt werden. Bei Wohnungen mit einer Nutzfläche von 100 Quadratmetern dürfen maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr erhoben werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für bestimmte Wohnungen, Häuser und Personen. Von den insgesamt 286 Gemeinden in der Steiermark erheben mehr als 100 eine solche Abgabe.

Im vergangenen Jahr hat das Land Salzburg den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, ab diesem Jahr eine Zweitwohnsitzabgabe zu erheben. Es ist nicht bekannt, wie viele Gemeinden dies bereits umgesetzt haben. Die Stadt Salzburg hat jedoch eine entsprechende Verordnung beschlossen.

Diskussionen in Niederösterreich über Zweitwohnsitzabgabe

Seit 2020 ist in Tirol das Freizeitwohnsitzabgabegesetz in Kraft. Dieses Gesetz legt fest, dass für Wohnsitze, die nur zeitweise für Urlaub, Ferien oder Erholungszwecke genutzt werden, eine Abgabe zu entrichten ist. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich hauptsächlich nach der Nutzfläche der jeweiligen Wohneinheit. Zusätzlich wurde Anfang 2023 eine Leerstandsabgabe in Tirol eingeführt. Es gibt jedoch keine klassische Zweitwohnsitzabgabe in Tirol.

In Niederösterreich wird derzeit über die Einführung einer Abgabe für Freizeitwohnsitze diskutiert. Die Debatte wurde verstärkt, nachdem vor einigen Jahren die Parkgebühr-Zonen in Wien erweitert wurden.

(APA/Red)

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