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Wien hat Asylgesetz angefochten

Nicht nur die oberösterreichische, sondern auch die Wiener Landesregierung hat die Asylgesetz-Novelle 2003 beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten - Vermutlich im September auf der Tagesordnung.

Da der Antrag der Wiener umfangreicher ist als der der Oberösterreicher, erweitert der VfGH seine Prüfung. Erst entschieden werden muss, ob die beiden Anträge gemeinsam behandelt werden, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

Die rote Wiener Landesregierung hat mehr Bestimmungen angefochten und zum Teil auch andere Argumente vorgebracht als die schwarz-grüne Regierung Oberösterreichs. Der VfGH ist bei solchen Gesetzesprüfungen streng an die Anträge gebunden – und muss somit seinen Prüfungsrahmen erweitern.

Das Asylgesetz wird „so rasch als möglich“, vermutlich im September, auf der Tagesordnung der Session stehen, betonte Neuwirth. Das Vorverfahren zum Antrag Oberösterreichs läuft noch, das zum Wiener Antrag hat jetzt begonnen. Die Regierung hat acht Wochen Zeit zur Stellungnahme, auch der UNO-Flüchtlingshochkommissär wurde zur Stellungnahme eingeladen. Dazu kann sich dann die Landesregierung wieder äußern. Wenn das Vorverfahren abgeschlossen ist, erarbeitet der zuständige Referent einen Entwurf, den er in der Session dem Plenum vorlegt.

Hauptkritikpunkt Neuerungsverbot
Die im Vorjahr von ÖVP und FPÖ beschlossene Novelle zum Asylgesetz wurde von vielen Seiten als verfassungswidrig kritisiert. Die auch in den Anträgen vorgebrachten Kritikpunkte sind u.a. das so genannte Neuerungsverbot, wonach in Berufungen gegen Entscheidungen des Bundesasylamtes nur in Ausnahmefällen neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht werden dürfen oder das Fehlen einer aufschiebenden Wirkung, womit ein Asylwerber auch ohne rechtskräftige Entscheidung über seine Berufung schon abgeschoben werden kann.

Redaktion: Claus Kramsl

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