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Kein Betrug: Französischer Cognac-Verkäufer in Wien freigesprochen

Der Angeklagte versuchte, das Gericht von der Echtheit des Cognacs zu überzeugen
Der Angeklagte versuchte, das Gericht von der Echtheit des Cognacs zu überzeugen ©DPA
In Wien stand am Mittwoch ein französischer Geschäftsmann wegen schweren Betrugs vor Gericht. Sein Geschäftspartner warf ihm vor, dass sein "edler Cognac" billiger Fusel sei. Das Gericht sprach den Mann frei.

Am 19. Oktober hatte sich ein französischer Geschäftsmann, der in großem Stil Cognac verkauft, wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs vor einem Wiener Schöffensenat zu verantworten. Ein ehemaliger, in Wien ansässiger Partner warf dem Franzosen vor, ihn jahrelang getäuscht und statt mit edlem Jahrgangscognac mit billigem “Fusel” versorgt zu haben. Der Angeklagte stellte das entschieden in Abrede. “Es ist tatsächlich die Flüssigkeit drinnen, die am Etikett drauf steht”, versicherte sein Verteidiger Albert Heiss vor Gericht.

Gericht entschied gegen Betrug

Der Franzose bezieht seit Jahren von einer alteingesessenen Cognac-Herstellerin Alkohol, den er unter einer eigenen Marke vertreibt. 2007 expandierte er nach Wien, wo er sich mit einem jüngeren Partner zusammentat, der ihm neue Bezugsquellen – etwa die Fluglinie Croatia Airlines – auftat. Die Flaschen wurden vor allem nach Süd- und Osteuropa mit Etiketten verkauft, auf denen der Alkohol als Jahrgangscognac anpriesen wurde.

Als die Geschäftsbeziehung zwischen dem Geschäftsmann und seinem Wiener Partner scheiterte, will der Ex-Kompagnon bemerkt haben, dass er vom Franzosen hinters Licht geführt worden war. Dieser habe die Flaschen “falsch umetikettiert” und ihn mit dieser “Augenauswischerei” um 265.000 Euro geschädigt. Der Angeklagte konnte darüber nur lachen: In Frankreich dürften nicht nur staatliche, sondern auch private Destillerien Cognac als Jahrgangscognac verkaufen, wenn dieser nach der Abfüllung in Lagern lande, die vom ersten Tag an staatlich überprüft und entsprechend zertifiziert werden. Dies treffe auf seine französische Herstellerin zu, deren Ware er vertreibe. Natürlich handle es sich dabei um ein erstklassiges Qualitätsprodukt, was sein österreichischer Ex-Partner auch wisse: “Der verkauft auf Ebay den Cognac ja heute noch als Jahrgangscognac.”

Das Gericht entschied im Prozess, dass der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt war. Denn der angeblich geschädigte ehemalige Geschäftspartner verwickelte sich in seiner Einvernahme derart in Widersprüche, dass der Senat zum Schluss kam, der Tatbestand sei mangels nachgewiesenen vermögensrechtlichen Schadens nicht gegeben.

Cognac kam fast nicht durch Sicherheitsschleuse

Zum Beweis für die Güte des gegenständlichen Alkohols hatte der Franzose sieben Flaschen mitgebracht, die er dem Senat auffahren wollte. Damit kam er allerdings zunächst nicht durch die Sicherheitsschleuse, wo seit einigen Wochen strengste Kontrollen durchgeführt werden. Nachdem eine Begleiterin des Angeklagten das Wachpersonal überzeugt hatte, dass der Cognac als Beweismittel in den Gerichtssaal müsse, gelang es schließlich doch, die Kiste mit dem Cognac ins Innere zu befördern. Im Prozess wurde der Angeklagte schließlich freigesprochen.

Der Freispruch des französischen Cognac-Verkäufers ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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