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Wien für Lesben und Schwule "relativ sicher"

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Seit acht Jahren gibt es die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen, die sich als ein erster Schritt in Richtung gesetzlicher Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen begreift.

Den homophoben Mordversuch in der Rosa Lila Villa wertet die Antidiskriminierungsbeauftragte Angela Schwarz als Ausnahmefall. „Wien ist für Lesben und Schwule eine relativ sichere Stadt. Im Gegensatz zu anderen Städten kommt es eher selten zu unmittelbarer körperlicher Gewalt“, so Schwarz im Gespräch mit der APA.

Homophobie finde in der Bundeshauptstadt „unterschwelliger“ statt: „Es ist nicht so, dass man als Schwuler eine in die Rippen oder auf die Mütze bekommt. Es passiert meistens nichts direkt. Es wird dafür sehr ausgegrenzt.“

In vielen Fällen komme es zu Beschimpfungen, Anpöbelungen und Problemen mit dem Wohnumfeld, wenn Homosexuelle in der Öffentlichkeit aus ihrer sexuellen Orientierung kein Geheimnis machen. Auch am Arbeitsplatz erfahren Homosexuelle Intoleranz, die bis zu körperlichen Übergriffen gehen kann: Die Antidiskriminierungsstelle kennt drei Fälle, wo homosexuelle Mitarbeiter von Kollegen zunächst provoziert wurden, sich dagegen verbal zur Wehr setzten und dafür Schläge bzw. Ohrfeigen kassiert haben.

Für einige Lesben und Schwule steht Mobbing am Arbeitsplatz auf der Tagesordnung. „Kollegen probieren, wie weit sie gehen können. Sachen verschwinden, Dinge werden kaputt gemacht, Homosexuellen wird eine Leitungsfunktion nicht zugetraut, weil absurderweise geglaubt wird, dass bei ihnen bei der Berufsausübung immer eine sexuelle Komponente mitschwingt“, berichtet Schwarz.

Beispielhaft für Mobbing die Geschichte einer lesbischen Frau, die in einer kleinen Produktionsfirma tätig war: Jahrelang lieferte sie eine makellose Arbeit ab, bis ihr ein Fehler unterlief, „der jedem passieren kann und der auch keine größeren Folgen hatte“, wie sich die Antidiskriminierungsbeauftragte erinnert. Im Fall der betroffenen Mitarbeiterin tauchten jedoch von anonymer Hand geschriebene Zettel auf, die den Fehler mit ihrer sexuellen Orientierung in Verbindung brachten. „Die Frau hat schließlich gekündigt“, stellt Schwarz fest.

Dabei gibt es in Wien seit 2004 das so genannte Antidiskriminierungsgesetz, dem zu Folge gerade solche Fälle bei Gericht eingeklagt werden können. In den seltensten Fällen wird allerdings dieser Weg beschritten, was sich Schwarz einerseits mit dem noch jungen Gesetz, andererseits mit der „latent homophoben Grundstimmung“ erklärt: Die gesellschaftlichen Realitäten würden Lesben und Schwule nicht gerade dazu einladen, bei Gericht Gleichbehandlung einzufordern.

www.wien.gv.at/queerwien/wa.htm

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